Widerspruchsbearbeitung
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Wird ein Widerspruch form- und fristgerecht erhoben, wird dieser auf die Recht- und Zweckmäßigkeit der angegriffenen Entscheidung hin überprüft.
Kann dem Widerspruch abgeholfen werden, wird eine Abhilfeentscheidung getroffen.
Gelangt die Überprüfung zu dem Ergebnis, dass keine
Abhilfemöglichkeit besteht, wird der Widerspruch vom jeweiligen Fachamt an den Stadtrechtsausschuss weitergeleitet, der sodann über den Widerspruch entscheidet. Ob Kosten für den Widerspruchsführer/in entstehen, hängt vom Ausgang des Verfahrens ab.
Zuständigkeit
- Amt
- Hauptamt
- Abteilung
- Büroleitung
- Ansprechpartner
- Angelika Middelmann
- Strasse
- Burg Klopp
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Telefon
- 06721 184-115
- Telefax
- 06721 184-116
- E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
| MO | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr |
| DI - DO | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
| FR | 8:30 - 12:00 Uhr |
sowie nach Vereinbarung
Formulare und Merkblätter
Infos im Netz
Eine Vielzahl von Leistungen und Informationen im Zusammenhang mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) und der Digitalisierung der Verwaltung finden Sie beim "Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz".