Sondernutzungsgenehmigung
In vielen Fällen kann es notwendig werden, die Straße z. B. zur Aufstellung eines Gerüstes oder eines Bauschuttcontainers zu nutzen. Auch eine Nutzung zur Aufstellung von Waren- oder Werbeständern kommt vielleicht in Betracht.
Hier stellt sich immer wieder die Frage der Erfordernis einer entsprechenden Erlaubnis.
Zur Beantwortung dieser Frage ist hinsichtlich der Nutzung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen zu unterscheiden in
- Nutzung im Rahmen des Gemeingebrauchs
- Sondernutzung.
Im Rahmen des Gemeingebrauchs ist jedermann die Nutzung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Rahmen der Widmung und der Straßenverkehrsvorschriften innerhalb der verkehrsüblichen Grenzen gestattet, soweit er den Gemeingebrauch anderer nicht unzumutbar beeinträchtigt.
Wird eine Straße über den Gemeingebrauch hinaus z. B. als Verkaufsfläche vor einem Ladengeschäft oder zur Aufstellung von Gerüsten oder Bauschuttcontainern genutzt, liegt eine genehmigungspflichtige Sondernutzung nach § 41 Landesstraßengesetz vor.
Zuständigkeit
- Amt
- Stadtwerke
- Abteilung
- Stadtwerke Straßenverkehr
- Strasse
- Saarlandstraße 364
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Weiteres
- Ansprechpartner: Yvonne Becker und Andrea Scheffler
- Telefon
- 06721 9707-82 / -61
- Telefax
- 06721 9707-44
- E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass Sie die Gebäude der Stadtverwaltung aktuell nur mit Mund-Nasen-Bedeckung und nach vorheriger Terminvereinbarung betreten dürfen. Auch die Öffnungszeiten können abweichen. Weitere Informationen finden Sie unter www.bingen.de/Corona.
MO - FR | 08:30 - 12:00 Uhr |
MO | 14:00 - 18:00 Uhr |
sowie nach Vereinbarung
Vorbereitung / Ablauf / Gebühren
Die Genehmigung ist schriftlich zu beantragen. Der formlose Antrag muss folgende Informationen enthalten:
- Wo soll die Nutzung stattfinden
- Welche Art der Nutzung
- Für welchen Zeitraum
- Die Nutzfläche ist in m² anzugeben
- Eine verantwortliche Person ist zu benennen
- Bei Aufstellung von Tischen und Stühlen ist eine Skizze beizufügen
Gebühren:
Die Verwaltungsgebühr bei Nutzungen im Zusammenhang mit Baustellen liegt zwischen € 15,00 und € 150,00, bei sonstigen Genehmigungen in der Regel bei € 10,00.
Die Sondernutzungsgebühr beträgt bei Nutzung im Zusammenhang mit Baustellen € 0,50 je m² monatlich; bei Straßenfesten € 5,00; bei Waren- und Werbeständern € 5,00 je m² monatlich; bei Plakatierungen € 0,75 je Plakat; bei Tischen und Stühlen sind die ersten 10 m² frei, jeder weitere m² wird mit € 2,50 monatlich berechnet.