Kirchenaustritt
Allgemeiner Hinweistext – die Informationen zu den Dienstleistungen finden Sie unterhalb:
Eine Vielzahl von Leistungen und Informationen im Zusammenhang mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) und der Digitalisierung der Verwaltung finden Sie beim "Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz".
Eine Vielzahl von Leistungen und Informationen im Zusammenhang mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) und der Digitalisierung der Verwaltung finden Sie beim "Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz".
Die dort hinterlegten Informationen werden sukzessive weiter ausgebaut. Zwischenzeitlich finden Sie alle Informationen wie gewohnt auf www.bingen.de.
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Lebensbereich
Für einen Kirchenaustritt können Sie während der unten stehenden Öffnungszeiten - ohne vorherige Terminanmeldung - beim Standesamt Bingen am Rhein vorsprechen.
Bitte bringen Sie hierzu Ihren Personalausweis/Reisepass und die Verwaltungsgebühr in Höhe von 30,00 € (möglichst in bar) mit.
Zuständigkeit
- Abteilung
- Standesamt
- Strasse
- Basilikastraße 4
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Telefon:
- 06721 184-306 / -308
- Weiteres
-
Für Informationen zu Trauungen wenden Sie sich bitte telefonisch an das Standesamt.
- Telefon
- 06721 184-306 / -308
- Telefax
- 06721 184-314
- E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
| MO | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr |
| DI - DO | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
| FR | 8:30 - 12:00 Uhr |
sowie nach Vereinbarung