Jugendfischereischein
Allgemeiner Hinweistext – die Informationen zu den Dienstleistungen finden Sie unterhalb:
Eine Vielzahl von Leistungen und Informationen im Zusammenhang mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) und der Digitalisierung der Verwaltung finden Sie beim "Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz".
Eine Vielzahl von Leistungen und Informationen im Zusammenhang mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) und der Digitalisierung der Verwaltung finden Sie beim "Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz".
Die dort hinterlegten Informationen werden sukzessive weiter ausgebaut. Zwischenzeitlich finden Sie alle Informationen wie gewohnt auf www.bingen.de.
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Lebensbereich
Jugendfischereischeine können ab dem 7. Lebensjahr bis zum 18. Lebensjahr ausgestellt werden. Der Jugendfischereischein fungiert nur noch als Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe. Aus diesem Grund wird für dessen Ausstellung oder Verlängerung keine Gebühr mehr erhoben, sondern nur noch die Fischereiabgabe. Die Fischereiabgabe wird für ein Jahr erhoben (jeweils bis zum 31. Dezember).
Zuständigkeit
- Abteilung
- Ordnungsbehörde
- Ansprechpartner
- Patrick Basan
- Strasse
- Rochusallee 2
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Telefon
- 06721 184-184
- Telefax
- 06721 184-180
- E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
| MO | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr |
| DI - DO | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
| FR | 8:30 - 12:00 Uhr |
sowie nach Vereinbarung
Vorbereitung / Ablauf / Gebühren:
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Lichtbild
- Einwilligungserklärung eines Elternteils
Gebühren:
€ 3,60
Verknüpfungen
Formulare und Merkblätter
Jugendfischereischein - Antrag
PDF, 0,38 MB