Jahresfischereischein
Eine Vielzahl von Leistungen und Informationen im Zusammenhang mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) und der Digitalisierung der Verwaltung finden Sie beim "Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz".
Jahresfischereischeine können ab dem 13. Lebensjahr ausgestellt werden. Voraussetzung hierfür ist die Ablegung der Staatlichen Fischereiprüfung (zuständig: Kreisverwaltung). Die Jahresfischereischeine werden mit unbefristeter Dauer ausgestellt. Auf dem Fischereischein wird vermerkt, bis zu welchem Zeitpunkt die Fischereiabgabe entrichtet wurde. Die Fischereiabgabe kann entweder für ein Jahr oder für fünf Jahre entrichtet werden (jeweils bis zum 31. Dezember). Die Gebühr für die Erteilung eines unbefristet gültigen Fischereischeins wird nur einmal fällig, danach wird nur noch die Fischereiabgabe jedes Jahr oder alle fünf Jahre fällig.
Zuständigkeit
- Abteilung
- Ordnungsbehörde
- Ansprechpartner
- Patrick Basan
- Strasse
- Rochusallee 2
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Telefon
- 06721 184-184
- Telefax
- 06721 184-180
- E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
| MO | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr |
| DI - DO | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
| FR | 8:30 - 12:00 Uhr |
sowie nach Vereinbarung
Vorbereitung / Ablauf / Gebühren
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Lichtbild
- Prüfungszeugnis über die Staatliche Fischereiprüfung
- Personalausweis
Gebühren:
Erteilung und Fischereiabgabe für 1 Jahr
33,40 €
Fischereiabgabe für 1 Jahr
8,40 €
Erteilung und Fischereiabgabe für 5 Jahre
55,00 €
Fischereiabgabe für 5 Jahre
30,00 €