Immissionsschutz
Allgemeiner Hinweistext – die Informationen zu den Dienstleistungen finden Sie unterhalb:
Eine Vielzahl von Leistungen und Informationen im Zusammenhang mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) und der Digitalisierung der Verwaltung finden Sie beim "Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz".
Eine Vielzahl von Leistungen und Informationen im Zusammenhang mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) und der Digitalisierung der Verwaltung finden Sie beim "Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz".
Die dort hinterlegten Informationen werden sukzessive weiter ausgebaut. Zwischenzeitlich finden Sie alle Informationen wie gewohnt auf www.bingen.de.
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Lebensbereich
Maßnahmen zur Gefahrenabwehr durch anlage- oder verhaltensbedingte Alltagsstörungen und Belästigungen (Lärm, Geruch, Erschütterungen, Verunreinigungen, Licht, Wärme, Strahlen u. ä.)
Erteilung von Ausnahmegenehmigungen betreffend nachtruhestörende Tätigkeiten und die Benutzung von Tongeräten in erheblich belästigender Lautstärke
Zuständigkeit
- Abteilung
- Ordnungsbehörde
- Ansprechpartner
- Anna Braßel
- Strasse
- Rochusallee 2
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Telefon
- 06721 184-199
- Telefax
- 06721 184-180
- E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
| MO | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr |
| DI - FR | 08:30 - 12:00 Uhr |
sowie nach Vereinbarung
Vorbereitung / Ablauf / Gebühren
Gebühren:
25 bis 750,00 € (Gebühr für Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach dem Landesimmissionsschutzgesetz gem. Ziffer 4.3.1.1 des Besonderen Gebührenverzeichnisses der Landesverordnung über die Gebühren im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt und Forsten vom 20.04.2006 (GVBl. S. 165))