Graffiti-Schmiererei anzeigen
Allgemeiner Hinweistext – die Informationen zu den Dienstleistungen finden Sie unterhalb:
Eine Vielzahl von Leistungen und Informationen im Zusammenhang mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) und der Digitalisierung der Verwaltung finden Sie beim "Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz".
Eine Vielzahl von Leistungen und Informationen im Zusammenhang mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) und der Digitalisierung der Verwaltung finden Sie beim "Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz".
Die dort hinterlegten Informationen werden sukzessive weiter ausgebaut. Zwischenzeitlich finden Sie alle Informationen wie gewohnt auf www.bingen.de.
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Lebensbereich
Feststellungen von Graffiti-Schmierereien auf/an öffentlichen oder privaten Flächen und Gebäuden im Stadtgebiet von Bingen können der Stadtverwaltung Bingen, Amt für öffentliche Ordnung, gemeldet werden. Sofern städtische Flächen oder Gebäude betroffen sind, wird die Meldung intern an das jeweils zuständige Fachamt zur weiteren Bearbeitung übersandt und ggf. Anzeige bei der Polizei erstattet. Alle anderen Meldungen, die private Flächen bzw. Gebäude oder öffentliche Flächen bzw. Gebäude betreffen, die sich nicht im Eigentum der Stadt Bingen befinden, werden an die Polizeiinspektion Bingen weitergeleitet.
Zuständigkeit
- Abteilung
- Ordnungsbehörde
- Strasse
- Rochusallee 2
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Telefon
- 06721 184-184
- Telefax
- 06721 184-180
- E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
| MO | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr |
| DI - FR | 08:30 - 12:00 Uhr |
sowie nach Vereinbarung
Bitte beachten Sie die Sprechzeiten für die Gaststättenabteilung:
| MO | 14:00 - 18:00 Uhr |
| DO | 08:30 - 12:00 Uhr |