Gewerbean- / -ab- und -ummeldungen
Allgemeiner Hinweistext – die Informationen zu den Dienstleistungen finden Sie unterhalb:
Eine Vielzahl von Leistungen und Informationen im Zusammenhang mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) und der Digitalisierung der Verwaltung finden Sie beim "Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz".
Eine Vielzahl von Leistungen und Informationen im Zusammenhang mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) und der Digitalisierung der Verwaltung finden Sie beim "Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz".
Die dort hinterlegten Informationen werden sukzessive weiter ausgebaut. Zwischenzeitlich finden Sie alle Informationen wie gewohnt auf www.bingen.de.
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Lebensbereich
Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle beginnt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen.
Das Gleiche gilt, wenn der Betrieb verlegt wird, der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbetreibenden der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, oder der Betrieb aufgegeben wird.
Zuständigkeit
- Abteilung
- Gewerbeabteilung
- Ansprechpartner
- Tobias Blind
- Strasse
- Rochusallee 2
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Telefon
- 06721/184-188
- Telefax
- 06721/184-180
- E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
| MO | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr |
| DI - FR | 08:30 - 12:00 Uhr |
sowie nach Vereinbarung
Bitte beachten Sie die Sprechzeiten für die Gaststättenabteilung:
| MO | 14:00 - 18:00 Uhr |
| DO | 08:30 - 12:00 Uhr |
Vorbereitung / Ablauf / Gebühren
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Ausweisdokument
- bei Anmeldung einer im Handelsregister eingetragenen Firma (z. B GmbH, KG, OHG) Kopie des Handelsregisterauszuges
Gebühr:
€ 40,00