Brauchtumsfeuer
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Brauchtumsfeuer (z. B. Osterfeuer, Johannisfeuer, Martinsfeuer) dienen der Brauchtumspflege und sind dadurch gekennzeichnet, dass insbesondere eine in der Ortsgemeinschaft verankerte Glaubensgemeinschaft, Organisation oder ein Verein das Feuer unter dem Gesichtspunkt der Brauchtumspflege ausrichtet und das Feuer im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich ist.
Der Zweck des Feuers darf nicht darauf gerichtet sein, pflanzliche Abfälle durch schlichtes Verbrennen zu beseitigen.
Der Abbrennvorgang ist mindestens 10 Tage vor der geplanten Veranstaltung bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Die Genehmigung zum Abbrennen kann je nach Größe des geplanten Feuers mit ordnungsbehördlichen Auflagen, wie beispielsweise die Anordnung einer Brandsicherheitswache durch die örtliche Feuerwehr, verbunden werden.
Zuständigkeit
- Abteilung
- Ordnungsbehörde
- Ansprechpartner
- Anna Rinaldi
- Strasse
- Rochusallee 2
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Telefon
- 06721 184-199
- Telefax
- 06721 184-180
- E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
| MO | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr |
| DI - FR | 08:30 - 12:00 Uhr |
sowie nach Vereinbarung
Formulare und Merkblätter
Eine Vielzahl von Leistungen und Informationen im Zusammenhang mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) und der Digitalisierung der Verwaltung finden Sie beim "Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz".