Beglaubigungen
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Man unterscheidet grundsätzlich zwischen der Beglaubigung von Fotokopien und der Beglaubigung von Unterschriften. Welche Art der Unterschriftsbeglaubigung notwendig ist, wird im Bürgerbüro geregelt.
Zuständigkeit
- Abteilung
- Bürgerbüro
- Strasse
- Basilikastraße 4
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Weiteres
-
Für Informationen zu Trauungen wenden Sie sich bitte telefonisch an das Standesamt: 06721 184-306 / -308
- Telefon
- 06721 184-300
- Telefax
- 06721 184-310
- E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten:
Mo: 08.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Di: 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Mi: 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Do: 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Fr: 08.30 - 12.00 Uhr
In notwendigen Ausnahmefällen kann auch ein Termin außerhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Für Änderungen betreffend Ihre Kfz-Zulassung wenden Sie sich bitte an die Kreisverwaltung.
Vorbereitung /Ablauf / Gebühren
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Bei der Beglaubigung von Fotokopien sind die Orginaldokumente vorzulegen. Bei Unterschriftsbeglaubigungen ist als Identitätsnachweis ein Ausweisdokument vorzulegen.
Gebühren:
Die Gebühren sind sehr unterschiedlich und richten sich nach der Landesgebührenordnung.
Eine Vielzahl von Leistungen und Informationen im Zusammenhang mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) und der Digitalisierung der Verwaltung finden Sie beim "Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz".