Drehgenehmigung (für Foto- und/oder Filmaufnahmen)

Sie möchten im Stadtgebiet Bingen drehen?

Wir unterstützen Sie gerne und sind Ihnen behilflich, wenn Sie eine Drehgenehmigung für das Stadtgebiet Bingen am Rhein benötigen und/oder uns einen Dreh anzeigen möchten.

Bitte beachten Sie bei der Planung, dass die Bearbeitung/Erteilung einer Drehgenehmigung länger dauern kann, wenn ein explizites Einverständnis der Verwaltung benötigt wird oder wenn für den Dreh Straßensperrungen erforderlich sind.

Für eine schnelle Bearbeitung der Drehgenehmigung, bitten wir um die Übersendung des entsprechenden und vollständig ausgefüllten Formulars per E-Mail an die untenstehende Mailadresse.

Anzeige einer Drehabsicht im Stadtgebiet Bingen (PDF-Formular)

E-Mail-Adresse: kontakt@bingen.de 

Für eine Drehgenehmigung in einer Kinderbetreuungseinrichtung oder in einer Schule, stellen Sie uns bitte rechtzeitig ein Schreiben Ihres Mediums/Ihrer Produktionsfirma zur Verfügung, in dem Sie Ihr Vorhaben kurz beschrieben (Sender, Programm, Sendung u.ä.) und wenden Sie sich an die entsprechende Einrichtungsleitung.

Sollten Sie mithilfe von Drohnen (sog. Unmanned Aerial System [UAS]) Filmaufnahmen tätigen wollen, bitten wir Sie, uns zusätzlich eine Einzelaufstiegs- oder Allgemeinerlaubnis des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM), Ihren Drohnenführerschein (falls benötigt) sowie einen Nachweis über eine Haftpflichtversicherung vorzulegen. Die Einzelaufstiegs- und Allgemeinerlaubnis können Sie beim LBM beantragen. Beachten Sie bitte die jeweilige Bearbeitungszeit.

Wir bitten Sie, die Beeinträchtigungen für alle betroffenen Personen so gering wie möglich zu halten. Gegebenenfalls empfehlen wir Ihnen, die Bewohnerinnen und Bewohner der nächstgelegenen Anwesen vor Beginn der Dreharbeiten zu verständigen.

Zu beachten ist der § 22 des Kunst- und Urhebergesetzes, wonach Bildnisse nur mit Einwilligung des/der Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden dürfen.

Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Landesbetriebs Mobilität

Rückfragen beantwortet die Pressestelle / das Büro des Oberbürgermeisters. 

Kontakt

Amt
Hauptamt
Abteilung
Pressestelle / Büro des Oberbürgermeisters
Strasse
Burg Klopp
PLZ / Ort
55411 Bingen am Rhein
Telefon
06721 184-142
Telefax
06721 184-170
E-Mail
E-Mail schreiben

Hinweis: Geplante Film- bzw. Videoaufnahmen im Stadtgebiet von Bingen müssen der Verwaltung angezeigt werden, bedürfen aber nur im Einzelfall des expliziten und schriftlichen Einverständnisses. Bitte nutzen Sie in jedem Fall das entsprechende Formular und beachten Sie die oben genannten Hinweise.