Zweckverband Regionalbad Bingen - Ingelheim

14.03.2024

Haushaltssatzung des ZwV Regionalbad Bingen - Ingelheim für das Jahr 2024

vom 11.03.2024


Die Verbandsversammlung hat am 14.11.2023 aufgrund des § 7 Abs. 1 Nr. 8 Landesgesetz
über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) i.V.m. § 95 ff Gemeindeordnung Rheinland –
Pfalz (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 werden festgesetzt:
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 1.285.880 Euro
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf - 916.910 Euro
der Jahresüberschuss auf 368.970 Euro
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 648.620 Euro
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 3.250.000 Euro
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf - 4.859.000 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf - 1.609.000 Euro
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 960.380 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf 0 Euro
verzinste Kredite auf 1.685.000 Euro
zusammen auf 1.685.000 Euro

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen
Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
(Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 0 Euro
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0 Euro

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 3.000.000 Euro.

§ 5 Eigenkapital
Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Haushaltssatzung lag noch keine festgestellte Bilanz
der Jahre 2019 bis 2022 vor.
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2018 beträgt 1.635.503,70 Euro
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2019 beträgt vorläufig 1.978.905,00 Euro
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 beträgt vorläufig 2.327.121,64 Euro
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 beträgt vorläufig 2.873.643,67 Euro
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt vorläufig 3.204.682,00Euro

§ 6 Verbandsumlage
Die Verbandsumlage gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 5 der Verbandsordnung wird auf 300.000 Euro festgesetzt,
die je zur Hälfte von der Stadt Bingen und der Stadt Ingelheim zu leisten ist.

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs. 1
Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10.000 Euro überschritten sind.

§ 8 Wertgrenze für Investitionen
Eine Wertgrenze zur Einzeldarstellung von Investitionen im jeweiligen Teilhaushalt wird nicht
festgelegt.

Bingen am Rhein, den 11.03.2024
Zweckverband Regionalbad Bingen-Ingelheim
Eveline Breyer
Verbandsvorsteherin

Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt
gemacht. Die nach 7 Abs. 1 Nr. 8 KomZG i.V.m. § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen
der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 4 der Haushaltssatzung wurden am 07.03.2024 mit folgenden Einschränkungen erteilt:
1. Der gem. § 2 der Haushaltssatzung des Zweckverbandes Regionalbad Bingen-Ingelheim für das Haushaltsjahr 2024 i. H. v. 1.685.000 € festgesetzte Gesamtbetrag der verzinslichen Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird i. H. d. zulässigen Höchstbetrages von max. 1.609.000 € genehmigt.  Der Restbetrag der beantragten Investitionskreditgenehmigung i. H. v. 76.000 € wird versagt.
2. Der gem. § 4 der Haushaltssatzung des Zweckverbandes Regionalbad Bingen-Ingelheim für das Haushaltsjahr 2024 i. H. v. 3.000.000 € festgesetzte Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird i. H. d. zulässigen Höchstbetrages von max. 2.843.826,57 € genehmigt. Der Restbetrag der beantragten Liquiditätskreditgenehmigung i. H. v. 156.173,43 € wird versagt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme
von Montag, 18.03.2024 bis Dienstag, 02.04.2024
montags von 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
dienstags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr

bei der Stadtverwaltung Bingen, Burg Klopp, Zimmer Nr. 33, öffentlich aus.

Bingen am Rhein, den 11.03.2024
Zweckverband Regionalbad Bingen-Ingelheim
Eveline Breyer
Verbandsvorsteherin

Hinweis nach § 7 Abs. 1 Nr. 4 KomZG i.V.m. § 24 Abs. 6 Satz 4 GemO:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der 
Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung
oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber dem Zweckverband
Regionalbad Bingen-Ingelheim, 55411 Bingen am Rhein, unter Bezeichnung des Sachverhaltes,
der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der
in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Bingen am Rhein, den 11.03.2024
Zweckverband Regionalbad Bingen-Ingelheim
Eveline Breyer
Verbandsvorsteherin

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