Öffentliche Bekanntmachung
08.07.2024
Haushaltssatzung des Zweckverband Gewerbe- und Industriepark
Bingen am Rhein und Grolsheim für das Jahr 2024vom 28.06.2024
De Verbandsversammlung hat auf Grund des § 95ff Gemeindeordnung in der derzeit gültigen Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt | |
der Gesamtbetrag der Erträge auf | 813.375 Euro |
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | - 2.643.900 Euro |
der Jahresfehlbetrag | -1.830.525 Euro |
2. im Finanzhaushalt | |
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf |
-1.539.025 Euro |
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 353.625 Euro |
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -1.100.000 Euro |
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | - 746.375 Euro |
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 2.285.400 Euro |
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 100.000 Euro.
§ 5 Umlage
Eine Verbandsumlage wird nicht festgesetzt.
§6 Eigenkapital
Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Haushaltssatzung lag noch keine festgestellte Bilanz der Jahre 2016 bis 2023 vor.
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2015 beträgt | 16.161.596,13 Euro |
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2016 beträgt vorläufig | 17.833.118,65 Euro |
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2017 beträgt vorläufig | 16.900.627,89 Euro |
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2018 beträgt vorläufig | 16.261.369,68 Euro |
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2019 beträgt vorläufig | 21.077.131,65 Euro |
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 beträgt vorläufig | 18.827.631,98 Euro |
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 beträgt vorläufig | 18.449.073,83 Euro |
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt vorläufig | 26.220.884,03 Euro |
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt vorläufig | 28.586.427,04 Euro |
§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 5.000 Euro überschritten sind.
§ 8 Einzelveranschlagung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Eine Wertgrenze von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im jeweiligen Teilhaushalt wird nicht festgelegt.
Bingen am Rhein, den 28.06.2024
ZwV Gewerbe- und Industriepark
Bingen am Rhein und Grolsheim
Thomas Feser
Verbandsvorsteher
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 08.05.2024 vorgelegt worden. Die Genehmigung der Aufsichtsbehörde erfolgte mit Schreiben vom 19.06.2024.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme
vom Montag, 15.07.2024 bis Freitag, 26.07.2024
Montags von 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Dienstags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr
bei der Stadtverwaltung Bingen, Burg Klopp, Zimmer Nr. 48, öffentlich aus.
Bingen am Rhein, den 28.06.2024
ZwV Gewerbe- und Industriepark
Bingen am Rhein und Grolsheim
Thomas Feser
Verbandsvorsteher
Hinweis nach § 7 Abs. 1 Nr. 4 KomZG i.V. mit § 24 Abs. 6 Satz 4 GemO:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber dem Zweckverband Gewerbe- und Industriepark Bingen am Rhein und Grolsheim, 55411 Bingen am Rhein, unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Bingen am Rhein, den 28.06.2024
ZwV Gewerbe- und Industriepark
Bingen am Rhein und Grolsheim
Thomas Feser
Verbandsvorsteher