Haushaltssatzung des ZwV Regionalbad Bingen - Ingelheim für das Jahr 2023

Zweckverband Regionalbad Bingen - Ingelheim Haushaltssatzung
des ZwV Regionalbad Bingen - Ingelheim für das Jahr 2023

                                                vom 20.01.2023

Die Verbandsversammlung hat auf Grund des § 7 Abs. 1 Nr. 8 Landesgesetz über die kommunale
Zusammenarbeit (KomZG) i.V.m. § 95ff Gemeindeordnung Rheinland – Pfalz (GemO) in
der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung
durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier als Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom
hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 werden festgesetzt:

1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf   

1.275.500 Euro  

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf - 826.110 Euro
der Jahresüberschuss auf   449.390 Euro
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf     697.590 Euro
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 3.000.000 Euro
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf - 3.001.000 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf         - 1.000 Euro
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf   - 696.590 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf  0 Euro
verzinste Kredite auf    0 Euro
zusammen auf  0 Euro

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen
Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
(Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf                  0 Euro

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf     3.000.000 Euro.

§ 5 Eigenkapital
Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Haushaltssatzung lag noch keine festgestellte Bilanz
der Jahre 2019 bis 2021 vor.

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2018 beträgt  1.635.503,70 Euro
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2019 beträgt vorläufig  1.978.905,00 Euro
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 beträgt vorläufig 2.327.121,64 Euro
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 beträgt vorläufig 2.877.468,67 Euro

§ 6 Verbandsumlage
Die Verbandsumlage gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 5 der Verbandsordnung wird auf 300.000 Euro festgesetzt,
die je zur Hälfte von der Stadt Bingen und der Stadt Ingelheim zu leisten ist.

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs. 1
Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10.000 Euro überschritten sind.

§ 8 Wertgrenze für Investitionen
Eine Wertgrenze zur Einzeldarstellung von Investitionen im jeweiligen Teilhaushalt wird nicht
festgelegt.

Bingen am Rhein, den 20.01.2023
Zweckverband Regionalbad Bingen-Ingelheim
Eveline Breyer
Verbandsvorsteherin

Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt
gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 8 KomZG i.V.m. § 97 Abs. 2 GemO der
Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 05.12.2022 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme
von Freitag, 27.01.2023 bis Freitag, 10.02.2023
montags von 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
dienstags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr
bei der Stadtverwaltung Bingen, Burg Klopp, Zimmer Nr. 48, öffentlich aus.

Bingen am Rhein, den 20.01.2023
Zweckverband Regionalbad Bingen-Ingelheim
Eveline Breyer
Verbandsvorsteherin

Hinweis nach § 7 Abs. 1 Nr. 4 KomZG i.V.m. § 24 Abs. 6 Satz 4 GemO:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung
oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der
Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung
oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet
oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber dem Zweckverband
Regionalbad Bingen-Ingelheim, 55411 Bingen am Rhein, unter Bezeichnung des Sachverhaltes,
der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der
in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Bingen am Rhein, den 20.01.2023
Zweckverband Regionalbad Bingen-Ingelheim
Eveline Breyer
Verbandsvorsteherin

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