Haushaltssatzung
Haushaltssatzung des Zweckverband Gewerbe- und Industriepark
Bingen am Rhein und Grolsheim für das Jahr 2020
vom 28.10.2020
Die Verbandsversammlung hat auf Grund des § 7 Abs. 1 Nr. 8 Landesgesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) i.V.m. § 95ff Gemeindeordnung Rheinland – Pfalz (GemO), folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 3.213.290 Euro
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 5.433.000 Euro
der Jahresfehlbetrag 2.219.710 Euro
- im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf -1.928.210 Euro die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 592.070 Euro
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 380.000 Euro der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 212.070 Euro der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 1.716.140 Euro
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 100.000 Euro.
§ 5 Eigenkapital
Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Haushaltssatzung lag noch keine festgestellte Bilanz der Jahre 2011 bis 2017 vor. Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2010 beträgt 13.537.244,41 Euro.
§ 6 Verbandsumlage
Eine Verbandsumlage wird nicht festgesetzt.
§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100
Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 5.000 Euro überschritten sind.
§ 8 Wertgrenze für Investitionen
Eine Wertgrenze zur Einzeldarstellung von Investitionen im jeweiligen Teilhaushalt wird nicht festgelegt.
Bingen am Rhein, den 28.10.2020
ZwV Gewerbe- und Industriepark
Bingen am Rhein und Grolsheim
Manfred Scherer
Verbandsvorsteher
Hinweis:
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme
vom Montag, 09.11.2020 bis Freitag, 20.11.2020
montags von 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
dienstags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr
bei der Stadtverwaltung Bingen, Burg Klopp, Zimmer Nr. 48, öffentlich aus.
Bingen am Rhein, den 28.10.2020
ZwV Gewerbe- und Industriepark
Bingen am Rhein und Grolsheim
Manfred Scherer
Verbandsvorsteher
Hinweis nach § 7 Abs. 1 Nr. 4 KomZG i.V. mit § 24 Abs. 6 Satz 4 GemO:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
oder
2.vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber dem Zweckverband Gewerbe- und Industriepark Bingen am Rhein und Grolsheim, 55411 Bingen am Rhein, unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Bingen am Rhein, den 28.10.2020
ZwV Gewerbe- und Industriepark
Bingen am Rhein und Grolsheim
Manfred Scherer
Verbandsvorsteher