Bekanntmachung

29.09.2022

Bebauungsplan „Sportzentrum, 5. Änderung“ in Bingen-Büdesheim (Nr. 306.5)

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1353) i.V.m. dem Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) vom 20.05.2020 (BGBL. I S. 1041), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18.03.2021 (BGBl. I S. 353)
Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Rat der Stadt Bingen hat in seiner Sitzung am 22.09.2022 die erneute Neufassung der Aufstellung des Bebauungsplanes „Sportzentrum, 5. Änderung“ in Bingen-Büdesheim (Nr. 306.5) als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren beschlossen. Dieser Aufstellungsbeschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB hiermit bekannt gemacht.

Ebenso wurde beschlossen, dass die Offenlegung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden soll.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB aufgestellt.

Gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB, wonach im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend gelten, wird von den frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen; ebenso wird auf eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und die Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2a BauGB verzichtet.

Nach § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB wird von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Von der Erstellung eines Landschaftsplanes wird abgesehen. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes werden gegenüber der Bestandssituation keine Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft bedingt. Erhebliche Umweltauswirkungen sind nicht zu erwarten.

Hiermit wird die Offenlegung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bekannt gemacht.

Der Bebauungsplanentwurf liegt einschließlich Planzeichnung, Textfestsetzungen und Begründung in der Zeit vom 07.10.2022 bis einschließlich 08.11.2022 offen.

Entsprechend § 3 Abs. 1 des Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) wird die Auslegung durch eine Veröffentlichung im Internet unter der Adresse: http://www.bingen.de/aktuelle-bauleitplanverfahren sowie im Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz: www.GeoPortal.rlp.de ersetzt.

Gemäß § 3 Abs. 2 PlanSiG besteht die Möglichkeit, eine Zusendung der Unterlagen anzufordern oder eine Einsichtnahme der Unterlagen in der Stadtverwaltung nach vorheriger Terminabsprache vorzunehmen. Zwecks Anforderung von Unterlagen oder Terminabsprache wenden sie sich bitte an Frau Sarah Ziegert oder Frau Saskia Haas (Telefon 06721-184-146) oder stadtplanung@bingen.de.

Stellungnahmen zur Änderung des Bebauungsplans können während der Offenlegung schriftlich vorgebracht oder zur Niederschrift gegeben werden.

Stellungnahmen sind zu adressieren an: Stadtverwaltung Bingen, Bauamt, Rochusallee 2, 55411 Bingen am Rhein.

Aufgrund der Sondersituation "COVID-19" wird darum gebeten, Einwendungen per E-Mail an: stadtplanung@bingen.de einzureichen. Die Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift bei der Behörde werden nach vorheriger Terminvereinbarung (siehe oben) ermöglicht.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Sportzentrum, 5. Änderung“ umfasst größtenteils den Geltungsbereich des bisher rechtskräftigen Bebauungsplans „Sportzentrum, 4. Änderung“. Betroffen sind die Flächen rund um das Sportzentrum zwischen Hitchinstraße, Nuits-St.Georges-Straße und Löwen-Entertainment-Straße.

Er umfasst folgende Grundstücke der Gemarkung Bingen-Büdesheim:

Flur 1 Nr. 1106/4,
Flur 7 Nr. 233/8; 233/10; 233/12; 233/17; 233/20; 233/27; 233/28; 233/30; 233/31; 233/32; 233/35; 233/37; 233/39; 233/41; 233/44; 233/46; 233/47; 295/5; 295/9; 295/10; 295/11; 295/12; 295/13; 295/16; 296/4; 296/9; 296/10; 300/7; 300/8; 301/13; 301/14; 301/16; 329/3; 386/11; 393/6; 393/9; 393/12

Planskizze Bebauungsplanänderung

Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplans "Sportzentrum, 5. Änd." (Nr.306.5)

Hinweis Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Landesdatenschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt und auf der Internetseite der Stadt Bingen abgerufen werden kann.

Stadtverwaltung Bingen am Rhein
Bingen, den 23.09.2022
Thomas Feser
Oberbürgermeister

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