Abwasserzweckverband Untere Nahe
Einsichtnahme des Entwurfs der Haushaltssatzung
Einsichtnahme des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan und Anlagen des Abwasserzweckverbandes Untere Nahe für das Wirtschaftsjahr 2021 und Möglichkeit für die Einreichung von Vorschlägen
Der Entwurf der Haushaltssatzung, des Wirtschaftsplanes und seiner Anlagen liegt ab Donnerstag, dem 10. Dezember 2020 bis zur Beschlussfassung durch die Verbandsversammlung während den Dienststunden bei den Stadtwerken Bingen, Saarlandstraße 364, 55411 Bingen am Rhein, Zimmer 22, öffentlich zur Einsicht aus.
Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Wirtschaftsplanes und seiner Anlagen können innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung bei den Stadtwerken Bingen, Saarlandstraße 364, 55411 Bingen am Rhein, eingereicht werden.
Bingen am Rhein, 20. November 2020
Karl Thorn
Verbandsvorsteher
Bürgermeister