Verlängerung der Maskenpflicht in Teilen der Binger Innenstadt

Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen hat eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Diese gilt zunächst bis zum Ablauf des 31.01.2021.
Weitere Informationen zum Geltungsbereich der Maskenpflicht sowie die Bekanntmachung im Wortlaut finden Sie unter www.bingen.de/Corona im Abschnitt "Verordnungen und Allgemeinverfügungen".