Untersuchungsberechtigungsschein
Untersuchungsberechtigungsscheine nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt u.a. die gesundheitliche Betreuung arbeitender Jugendlicher. Für die vorgesehenen Untersuchungen werden an Jugendliche von der Meldebehörde Scheine ausgestellt, die zu einer kostenlosen Untersuchung berechtigen.
Zuständigkeit
- Abteilung
- Bürgerbüro
- Strasse
- Am Burggraben 7
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Weiteres
-
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass der Zutritt zum Bürgerbüro aufrgund der geltenden Corona-Bekämpfungsverodnung des Landes RLP nur mit medizinischen Masken (OP-Masken, FFP-2-Masken) gestattet ist.
Für Informationen zu Trauungen wenden Sie sich bitte telefonisch an das Standesamt: 06721 184-306 / -308
- Telefon
- 06721 184-300
- Telefax
- 06721 184-310
- E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
Wichtiger Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass das Bürgerbüro zurzeit corona-bedingt nur Termine nach vorheriger Absprache vergibt. Mehr Informationen finden Sie in einer entsprechenden Pressemitteilung der Stadtverwaltung:
Vorbereitung / Ablauf / Gebühren
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Als Identitätsnachweis ist ein Ausweisdokument vorzulegen.
Gebühren:
gebührenfrei