Kostenerstattungsbeträge
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Lebensbereich
Die Stadt führt in Neubaugebieten anstelle der Grundstückseigentümer naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßahmen durch, die notwendig werden, weil auf den Baugrundstücken Eingriffe in den Naturhaushalt stattfinden. Die hierfür entstehenden Kosten sind von den Eigentümern der Baugrundstücke an die Stadt zu erstatten.
Zuständigkeit
- Amt
- Stadtwerke
- Abteilung
- Stadtwerke Veranlagungsstelle
- Ansprechpartner
- Michael Geib
- Strasse
- Saarlandstraße 364
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Telefon
- 06721 9707-69
- Telefax
- 06721 9707-50
- E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass Sie das Gebäude der Stadtwerke aktuell nur mit Mund-Nasen-Bedeckung und nach vorheriger Terminvereinbarung betreten dürfen. Auch die Öffnungszeiten können abweichen. Weitere Informationen finden Sie unter www.bingen.de/Corona.
MO | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr |
DI - DO | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
FR | 08:30 - 12:00 Uhr |