Kostenerstattungsbeträge
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Lebensbereich
Die Stadt führt in Neubaugebieten anstelle der Grundstückseigentümer naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßahmen durch, die notwendig werden, weil auf den Baugrundstücken Eingriffe in den Naturhaushalt stattfinden. Die hierfür entstehenden Kosten sind von den Eigentümern der Baugrundstücke an die Stadt zu erstatten.
Zuständigkeit
- Amt
- Stadtwerke
- Abteilung
- Stadtwerke Veranlagungsstelle
- Strasse
- Saarlandstraße 364
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Telefon
- 06721 9707-69
- Telefax
- 06721 9707-50
- E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
MO | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr |
DI - DO | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
FR | 08:30 - 12:00 Uhr |