Hundehaltung (ohne Hundesteuer), Gefährliche Hunde
Maßnahmen zur Gefahrenabwehr durch hundehaltungsbedingte Alltagsstörungen (Hundegebell, Hundekot u. ä.) und gefährliche Hunde, Erteilung von Erlaubnissen zur Haltung von gefährlichen Hunden, Zulassung einer Ausnahme vom Maulkorbzwang
Zuständigkeit
- Abteilung
- Ordnungsbehörde
- Strasse
- Rochusallee 2
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Telefon
- 06721 184-184
- Telefax
- 06721 184-180
- E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
MO - FR | 08:30 - 12:00 Uhr |
MO | 14:00 - 18:00 Uhr |
sowie nach Vereinbarung
Vorbereitung / Ablauf / Gebühren
Gebühren:
25,00 bis 100,00 € (Gebühr für Erteilung einer Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes / Widerruf einer Erlaubnis gem. Ziffer 14.5.1 des Besonderen Gebührenverzeichnisses der Landesverordnung über die Gebühren der allgemeinen und inneren Verwaltung einschließlich der Polizeiverwaltung vom 11.12.2001 (GVBl. 2002, S. 38, BS 2013-1-38))
5,00 bis 50,00 € (Gebühr für Zulassung einer Ausnahme vom Maulkorbzwang)