Gaststättenerlaubnis /-konzession
Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer im stehenden Gewerbe
- Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Schankwirtschaft)
- zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Speisewirtschaft)
Wer eine Gaststätte betreiben will, bedarf der Erlaubnis.
Zuständigkeit
- Abteilung
- Ordnungsbehörde
- Ansprechpartner
- Denise Frühauf
- Strasse
- Rochusallee 2
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Telefon
- 06721 184-195
- Telefax
- 06721 184-180
- E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass Sie die Gebäude der Stadtverwaltung aktuell nur mit Mund-Nasen-Bedeckung und nach vorheriger Terminvereinbarung betreten dürfen. Auch die Öffnungszeiten können abweichen. Weitere Informationen finden Sie unter www.bingen.de/Corona.
MO - FR | 08:30 - 12:00 Uhr |
MO | 14:00 - 18:00 Uhr |
sowie nach Vereinbarung
Vorbereitung / Ablauf / Gebühren
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Gewerbeanmeldung gemäß § 14 Gewerbeordnung
- Gaststättenantrag § 2 Gaststättengesetz
- polizeiliches Führungszeugnis (Belegart "0")
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Belegart "9")
- Bescheinigung in Steuersachen
- Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer
- Miet- oder Pachtvertrag, Grundrisszeichnung der Betriebsräume in doppelter Ausfertigung, Baubeschreibung
- Gesundheitszeugnis / Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz
- Bescheinigung des zuständigen Amtsgerichtes, dass kein Insolvenzverfahren anhängig ist
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsgerichtes Kaiserslautern
Gebühren:
nach Zeit- und Sachaufwand