Beglaubigungen
Man unterscheidet grundsätzlich zwischen der Beglaubigung von Fotokopien und der Beglaubigung von Unterschriften. Welche Art der Unterschriftsbeglaubigung notwendig ist, wird im Bürgerbüro geregelt.
Zuständigkeit
- Abteilung
- Bürgerbüro
- Strasse
- Basilikastraße 4
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Weiteres
-
Für Informationen zu Trauungen wenden Sie sich bitte telefonisch an das Standesamt: 06721 184-306 / -308
- Telefon
- 06721 184-300
- Telefax
- 06721 184-310
- E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
Mo: 08.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Di: 08.30 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 15.00 Uhr
Mi: 08.30 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 15.00 Uhr
Do: 08.30 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 15.00 Uhr
Fr: 08.30 Uhr – 12.00 Uhr
In notwendigen Ausnahmefällen kann auch ein Termin außerhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
HINWEIS: Für Meldebescheinigungen besteht die Möglichkeit einer kontaktlosen Beantragung. Senden Sie dafür eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an: buergerbuero@bingen.de
Vorbereitung /Ablauf / Gebühren
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Bei der Beglaubigung von Fotokopien sind die Orginaldokumente vorzulegen. Bei Unterschriftsbeglaubigungen ist als Identitätsnachweis ein Ausweisdokument vorzulegen.
Gebühren:
Die Gebühren sind sehr unterschiedlich und richten sich nach der Landesgebührenordnung.