Baulast
Die Baulast ist eine grundstücksbezogene öffentlich-rechtliche Verpflichtung des jeweiligen Grundstückseigentümers gegenüber der Baurechtsbehörde. Sie entsteht durch eine schriftliche Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde und erlangt Rechtswirkung mit dem Eintrag in das Baulastenverzeichnis.
Da die Baulast grundstücksbezogen ist, geht sie unmittelbar auf den Rechtsnachfolger über.
Eintragungen, Änderungen und Löschungen von Baulasten sowie Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis bearbeitet die Bauaufsichtsbehörde.
Zuständigkeit
- Amt
- Bauamt
- Abteilung
- Bauaufsicht
- Ansprechpartner
- Charlotte Laux
- Strasse
- Rochusallee 2
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Telefon
- 06721 184-321
- Telefax
- 06721 184-121
- E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
MO |
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr |
DO | 08:30 - 12:00 Uhr |
sowie nach Vereinbarung
Vorbereitung / Ablauf / Gebühren
Es wird eine Gebühr nach dem aktuellen Gebührenverzeichnis berechnet.