An-, Ab- und Ummeldung von Wohnsitzen
An- und Ummeldungen sind innerhalb von 14 Tagen nach dem Wohnungswechsel durchzuführen, ansonsten kann es durch die Meldebehörde zu Ordnungswidrigkeitsanzeigen kommen.
Abmeldungen sind nur bei einem Wegzug ins Ausland oder nach Unbekannt vorzunehmen.
Die Meldungen sind grundsätzlich persönlich, in Ausnahmefällen durch Bevollmächtigte vorzunehmen.
Zuständigkeit
- Abteilung
- Bürgerbüro
- Strasse
- Am Burggraben 7
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Weiteres
-
Hinweis: Für Informationen zu Trauungen wenden Sie sich bitte telefonisch an das Standesamt: 06721 184-306 / -308
- Telefon
- 06721 184-300
- Telefax
- 06721 184-310
- E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
Wichtiger Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass das Bürgerbüro zurzeit corona-bedingt nur Termine nach vorheriger Absprache vergibt. Mehr Informationen finden Sie in einer entsprechenden Pressemitteilung der Stadtverwaltung:
Vorbereitung / Ablauf / Gebühren
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Ausweisdokumente, Mietvertrag und Wohnungsgeberbestätigung
Gebühren:
Grundsätzlich gebührenfrei