Abfallbeseitigung - Überwachung
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Lebensbereich
Seitens der Stadt Bingen erfolgt die Überprüfung, Ermittlung, Einleitung von Maßnahmen zur Beseitigung der illegalen Abfälle.
Die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (z.B. von illegaler Abfallbeseitigung) erfolgt seitens des Abfallwirtschaftsbetriebs (AWB) des Landkreises Mainz-Bingen.
Zuständigkeit
- Abteilung
- Gewerbeabteilung
- Ansprechpartner
- Herbert Nußbaum
- Strasse
- Rochusallee 2
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Telefon
- 06721 184-188
- Telefax
- 06721 184-180
- E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
MO - FR | 08:30 - 12:00 Uhr |
MO | 14:00 - 18:00 Uhr |
sowie nach Vereinbarung