Abbruch von Gebäuden
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Lebensbereich
Der Abbruch von Gebäuden und baulichen Anlagen ist gemäß § 62 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz größtenteils genehmigungsfrei. Ausnahmen gelten beispielsweise für den Abbruch eines Hochhauses (mehr als 22 m Höhe über der Geländeoberfläche) oder für den Abbruch eines Kulturdenkmales; hierfür sind Genehmigungen einzuholen.
Generell wird empfohlen, sich im Einzelfall zu erkundigen.
Zuständigkeit
- Amt
- Bauamt
- Abteilung
- Bauaufsicht
- Ansprechpartner
- Charlotte Laux
- Strasse
- Rochusallee 2
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Telefon
- 06721 184-321
- Telefax
- 06721 184-121
- E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
MO |
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr |
DO | 08:30 - 12:00 Uhr |
sowie nach Vereinbarung
Vorbereitung / Ablauf / Gebühren
- mitzubringen ist ein Bauantrag (soweit erforderlich)
- es wird eine Gebühr nach dem Besonderen Gebührenverzeichnis berechnet