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Wahl der Landrätin/ des Landrats des Landkreises Mainz-Bingen
Sa 27.05.2017 | Bekanntmachungen
Bekanntmachung der Stadtverwaltung Bingen am Rhein
Am Sonntag, dem 11. Juni 2017, wird die Wahl der Landrätin/des Landrats des Landkreises Mainz-Bingen durchgeführt. Die Wahlhandlung dauert von 08.00 bis 18.00 Uhr.
I.
Die Stadt Bingen am Rhein ist in 15 allgemeine Stimmbezirke eingeteilt.
Die Stimmbezirke 01 und 02 in der Volkshochschule Bingen (Raum 6 und Raum 7), Freidhof 11, 55411 Bingen am Rhein, sind nicht barrierefrei.
Alle folgenden Wahlräume sind jedoch zur Erleichterung der Teilnahme an der Wahl für behinderte und andere Menschen mit Mobilitätseinschränkungen barrierefrei eingerichtet:
Stimmbezirks-Nr. | Wahlraum | Anschrift |
03 | Grundschule „An der Burg Klopp“ (Mensa) | Franz-Burkard-Str. 2 - 6 |
04 | Berufsbildende Schulen (Aula) | Pennrichstraße 9 |
05 | „Realschule plus Am Scharlachberg“ (Mensa links) | Pestalozzistraße 1 |
06 | „Realschule plus Am Scharlachberg“ (Mensa rechts) | Pestalozzistraße 1 |
07 | Rhein-Nahe-Schule (Mensa) | Burgstraße 17 |
08 | Rhein-Nahe-Schule (Turnsaal) | Burgstraße 17 |
09 | Mehrzweckhalle Dietersheim | Pommernstraße 4 |
10 | Rheinauenhalle Gaulsheim | Mainzer Straße 437 |
11 | Grundschule Kempten (Raum 3) | Gaulsheimer Weg 16 - 18 |
12 | Grundschule Dromersheim (Musikraum) | Marienstraße 1 |
13 | Palmensteinhalle Sponsheim | Dromersheimer Straße 9 |
14 | Mehrzweckhalle Bingerbrück (links) | Herterstraße 35 |
15 | Mehrzweckhalle Bingerbrück (rechts) | Herterstraße 35 |
Die gebildeten Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 14.00 Uhr in der Grundschule „An der Burg Klopp“, Franz-Burkard-Straße 2 – 6, 55411 Bingen am Rhein, zusammen.
Wahlberechtigt ist, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein erhalten hat.
Wer nicht brieflich wählt, kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, der in der Wahlbenachrichtigung angegeben ist. Zur Wahl soll die Wahlbenachrichtigung mitgebracht und der Personalausweis, bei Besitz der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union ein gültiger Pass oder Passersatz, bereitgehalten werden.
II.
Wahlberechtigte, die nicht in ihrem Wahlraum wählen wollen, können noch bis Freitag, den 09. Juni 2017, 18.00 Uhr, einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen.
Im Falle einer nachweislichen plötzlichen Erkrankung, bei der ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich ist, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden. Diese Antragsfrist gilt auch für Wahlberechtigte, die ohne ihr Verschulden weder im Wählerverzeichnis nachgetragen worden sind, noch einen Wahlschein von Amts wegen erhalten haben.
III.
Zur Wahl erhalten die Wählerinnen und Wähler einen Stimmzettel, in dem die Bewerberinnen und Bewerber unter Angabe des Familiennamens, Vornamens, Berufes oder Standes und der Anschrift aufgeführt sind. Die Wählerinnen und Wähler geben ihre Stimme in der Weise ab, dass sie durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich machen, welcher Bewerberin oder welchem Bewerber sie ihre Stimme geben wollen. Erhält bei der Wahl keine Bewerberin und kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet am Sonntag, dem 25. Juni 2017, von 08.00 bis 18.00 Uhr, eine Stichwahl statt.
IV.
Wahlhandlung und Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich.
Bingen am Rhein, den 23.05.2017
Stadtverwaltung Bingen am Rhein
Thomas Feser
Oberbürgermeister