Informationen zum Corona-Virus

Corona: Verordnung endet vorzeitig

Seit Mittwoch, 01. März 2023, gilt die 34. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (CoBeLVO) nicht mehr

Mit der dritten Landesverordnung zur Änderung der 34. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (CoBeLVO) wurde das Datum des Außerkrafttretens der Verordnung auf den Ablauf des 28. Februars 2023 vorverlegt. Seit Mittwoch, 1. März, gilt die 34. CoBeLVO somit nicht mehr. Dies geschieht parallel zu der Entscheidung der Bundesregierung, alle durch den Bund selbst im Infektionsschutzgesetz (IfSG) geregelten Corona-Schutzmaßnahmen zum 1. März 2023 aufzuheben. Allein die FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher in medizinischen Einrichtungen bleibt weiterhin bis zum 7. April bestehen.

„Nachdem in Rheinland-Pfalz bereits seit längerem keine Isolationspflicht mehr gilt und auch die Maskenpflicht im ÖPNV aufgehoben wurde, sah die 34. CoBeLVO ohnehin nur noch Schutzmaßnahmen vor, die den weit überwiegenden Teil der Menschen im Land nicht berühren. Jetzt – wie der Bund auch – die übrigen Maßnahmen aufzuheben, ist angesichts der Entwicklung konsequent und richtig“, sagte Gesundheitsminister Clemens Hoch. Bund und Länder seien sich einig darüber, dass das Schlimmste in der Pandemie überstanden und die Rückkehr zur Normalität weitestgehend geglückt sei. „Nichtsdestotrotz gilt: Wer krank ist, bleibt daheim und wer sich und andere schützen will, der trägt auch weiterhin Maske. Verantwortung übernehmen kann und sollte jeder und jede von uns – unabhängig von geltendem oder auslaufendem Recht“, so Hoch. Der Minister wies auf gestiegene Krankmeldungen im Nachgang zu den Fastnachtstagen hin. Überall im Land stiegen die Fallzahlen, sowohl bei Corona, als auch bei den Influenzainfektionen und klassischen Atemwegserkrankungen. Eine drohende Überlastung des Gesundheitssystems erkenne er aktuell jedoch nicht, betonte Clemens Hoch.

Neben der 34. CoBeLVO ist auch die weitere Corona-Verordnung des Landes, die Schutzmaßnahmenverordnung, mit Ablauf des 28. Februars 2023 außer Kraft getreten. Auch hier wurde das ursprünglich für den 7. April vorgesehen Ablaufdatum vorverlegt. 

Rheinland-Pfalz war am 13. März 2020 in den Corona-Lockdown gestartet. Rund neun Monate darauf startete die größte Impfkampagne rund um den Globus. Knapp drei Jahre und 34 Corona-Bekämpfungsverordnungen später entfallen nun die erlassenen Schutzmaßnahmen, weil der Bund die Rechtsgrundlage für die Länder aufhebt.

(Quelle: Gesundheitsminister Clemens Hoch: Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes tritt am 1. März außer Kraft (rlp.de) )


Dienstanweisung 'Corona' für die Stadtverwaltung Bingen am Rhein und die Stadtwerke Bingen am Rhein (vom 03.01.2023)

unter anderem zum Wegfall der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Mitarbeitende und Besucher/innen in den Dienstgebäuden der Stadtverwaltung und des Eigenbetriebs Stadtwerke. 

Es wird empfohlen, persönliche dienstliche Kontakte und Besprechungen weiterhin auf das Notwendige zu reduzieren. Soweit möglich soll auf persönliche Vorsprache verzichtet und die digitale Kommunikation weiterhin genutzt werden. 

Dienstanweisung 'Corona' (gilt bis auf Weiteres)


Testmöglichkeiten in Bingen:
Informationen zu Corona-Testzentren in Bingen und Umgebung finden Sie in einer Übersicht des Landes Rheinland-Pfalz unter dem Suchbegriff "Bingen" oder über die Sortierfunktion der Spalte "Ortschaft":   https://covid-19-support.lsjv.rlp.de/hilfe/covid-19-test-dashboard/ 

Aktuelle Corona-Zahlen

Hier finden Sie Angaben zu den aktuellen Corona-Zahlen aus Bingen, der Region und Deutschland.

Aktuelle Pressemitteilungen (Corona)

Hier finden Sie alle Pressemitteilungen zum Thema 'Corona-Virus'

Allgemeine Informationen: 

Rheinland-Pfalz hält zusammen Abstand

Aktuelle Informationen zum Thema finden Sie auch in den neusten Pressemitteilungen der Stadt Bingen am Rhein. Darüber hinaus haben wir für Sie in den nachfolgenden Abschnitten weitere aktuelle Entwicklungen, die rechtlichen Grundlagen (Verordnungen und Allgemeinverfügungen als PDF-Dokumente) sowie hilfreiche Links zu den gängigsten Informationsseiten zusammengestellt. 

   
   

Landkreis Mainz-Bingen (Sonderseite Corona)

Gesundheitsministerium Rheinland-Pfalz / Informationen zum Corona-Virus  Informationen zur Pandemie in verschiedenen Sprachen
sowie 
Informationen zum Corona-Virus in leichter Sprache 
Informationen der BundesregierungRobert-Koch-Institut / COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2)
 


! Aktuelle Verordnungen der Landesregierung und
Allgemeinverfügungen des Landkreises Mainz-Bingen !

Information (Vector-Darstellung)Allgemeinverfügungen des Landkreises können einzelne, auf Landesebene getroffene Maßnahmen ergänzen. 

Aktuelle Verordnung der Landesregierung Rheinland-Pfalz
    

Die aktuelle Verordnung, die zugehörige Begründung sowie die aktuelle Absonderungsverordnung finden Sie am Beginn dieser Seite.

Die älteren Verordnungen sowie weitere hilfreiche Dokumente zum Thema finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung: 

https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/ 

Aktuelle Allgemeinverfügung des Landkreises Mainz-Bingen

Im Landkreis Mainz-Bingen gelten aktuell die allgemeinen Landesregelungen.


Informationen zur Corona-Schutzimpfung

Gemeinsam gegen Corona | #ÄrmelHochHilfreiche Informationen, weiterführende Links und Kontaktdaten zu Ihrer Corona-Schutzimpfung finden Sie auf den Seiten der Landesregierung Rheinland-Pfalz

   

   
   


 Service: Wichtige Telefonnummern

Die wichtigsten Telefonnummern (Symbolbild)

Für alle Fragen zum Corona-Virus: 

  • Hotline-Nr.: 0800 575 8100 (Mo - Fr.: 08:00 - 18:00 Uhr) 
    beim Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie  
      
     

Beim Verdacht auf eine Corona-Infektion:

  • 116-117 (Ärztlicher Bereitschaftsdienst)
  • Ihr Hausarzt
  • 06131 693330 (das zuständige Gesundheitsamt für den Kreis Mainz-Bingen; Mo-Fr: 9 bis 12 Uhr, Do: 14 bis 18 Uhr)
  • 0800 99 00 400 Hotline Fieberambulanz, täglich 6 bis 22 Uhr

Bei Fragen zum Corona-Virus:

  • 030-346465100 (Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums; Mo-Do: 8 bis 18 Uhr, Fr: 8 bis 12 Uhr)
  • 0800-0117722 (Unabhängige Patientenberatung Deutschland; Mo - Fr: 8 bis 18 Uhr)

Die wichtigsten Rufnummern/Mailadressen der Stadtverwaltung

Bürgerbüro 06721 184-300, buergerbuero@bingen.de  
Standesamt 06721 184-306, standesamt@bingen.de  
Ordnungsamt 06721 184-184, ordnungsamt@bingen.de  
Bauamt 06721 184-146, bauamt@bingen.de  
Friedhof 0160 99022017, friedhofsverwaltung@bingen.de  
Tourist-Information 06721 184-200, tourist-information@bingen.de 

Kontaktformular zur Kontaktdatenerhebung beim Besuch der Stadtverwaltung Bingen jetzt online verfügbar:

Kontaktformular zur Kontaktdatenerhebung (PDF-Dokument)

Hinweise zum Umgang mit den in diesem Zusammenhang erhobenen Daten finden Sie hier


 Weitere Informationen:

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung / Infektionsschutz

Darüber hinaus hat das Bundesministerium für Gesundheit in Zusammenarbeit mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ein Merkblatt herausgegeben, dass Sie sich hier herunterladen können:  
Merkblatt "Schützen! Erkennen! Handeln!"  (PDF-Dokument) 

Als weitere Ergänzung gibt es für viele Bereiche des Lebens gesonderte Hygienekonzepte:
Aktuelle Hygienekonzepte des Landes Rheinland-Pfalz

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