Info & Service
An-, Ab- und Ummeldung von Wohnsitzen
An- und Ummeldungen sind innerhalb von 14 Tagen nach dem Wohnungswechsel durchzuführen, ansonsten kann es durch die Meldebehörde zu Ordnungswidrigkeitsanzeigen kommen.
Abmeldungen sind nur bei einem Wegzug ins Ausland oder nach Unbekannt vorzunehmen.
Die Meldungen sind grundsätzlich persönlich, in Ausnahmefällen durch Bevollmächtigte vorzunehmen.
Zuständigkeit
- Abteilung
- Bürgerbüro
- Ansprechpartner
- Manuela Schmitt
- Strasse
- Am Burggraben 7
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Telefon
- 06721 184-300
- Telefax
- 06721 184-310
- E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeiten
MO | 08:30 - 18:00 Uhr |
DI - DO | 07:30 - 15:00 Uhr |
FR | 07:30 - 12:00 Uhr |
Bitte beachten Sie, dass es in Ausnahmefällen, insbesondere in der Ferienzeit, zu geänderten Öffnungzeiten des Bürgerbüros kommen kann. Entsprechende Hinweise entnehmen Sie bitte den Pressemitteilungen, die Sie im Bereich "Neuigkeiten" auf der Startseite dieses Internetauftritts finden.
Vorbereitung / Ablauf / Gebühren
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Ausweisdokumente, Mietvertrag und Wohnungsgeberbestätigung
Gebühren:
Grundsätzlich gebührenfrei
Formulare und Merkblätter
Beschreibung | Datei |
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Wohnungsgeberbestätigung | Download (0,04 MB) |