Kiesabbau Büdesheimer Wald
Friday, 05. February 2010
Gemeinsame Presseerklärung der Gemeinden Dorsheim, Münster-Sarmsheim, Rümmelsheim, Waldalgesheim, der Verbandsgemeinden Gau-Algesheim und Rhein-Nahe, sowie der Städte Gau-Algesheim und Bingen
Kiesabbau Büdesheimer Wald
Kommunen einigen sich zum weiteren Vorgehen
Einigkeit zum weiteren Vorgehen beim angedachten Flächentausch konnte mit zahlreichen Vertretern der rund um den Laurenziberg und den Büdesheimer Wald betroffenen Verbands- und Ortsgemeinden sowie des Abbauunternehmens, Firma Gaul, erzielt werden. Das ist das Ergebnis eines sehr sachlich geführten Gespräch in großer Runde auf Burg Klopp, zu dem Oberbürgermeisterin Birgit Collin-Langen eingeladen hatte. Eingangs dieser neuerlichen Gesprächsrunde stellte sie klar, dass es derzeit entgegen anderer Berichterstattung noch keine abschließende Festlegung für einen Flächentausch seitens der Stadt Bingen gibt und daher auch keinerlei diesbezügliche Vereinbarungen mit der Firma Gaul getroffen wurden. Voraussetzung für eine verantwortliche Entscheidung hierüber sei vielmehr vorrangig die Klärung sämtlicher relevanten Umweltbelange in nachvollziehbaren und auch für die betroffenen Kommunen transparenten behördlichen Verfahren.
Im Gegenzug brachten die Vertreter der rund um den Büdesheimer Wald betroffenen Verbands- und Ortsgemeinden zum Ausdruck, dass nach den Beschlusslagen in ihren Gremien von einem Flächentausch in den Büdesheimer Wald hinein abgesehen werden sollte, man aber davon unabhängig eine objektive sachliche Prüfung und entsprechende Moderation konstruktiv begleiten möchte.
Nachdem das Mediationsverfahren "Sandabbau Rheinhessen / Laurenziberg" nunmehr beendet ist, das die möglichst einvernehmliche Findung von Ersatzflächen für die Abbauflächen auf dem Laurenziberg als Wunsch der dortigen Verfahrensbeteiligten formuliert, soll jetzt mit einer grundlegenden Untersuchung der Raumverträglichkeit des Vorhabens ein erster Schritt zur Klärung der Realisierbarkeit eines Flächentauschs erfolgen. Im Falle einer positiven Beurteilung der Raumverträglichkeit könnte dann anschließend ggf. ein konkretes Zulassungsverfahren – voraussichtlich nach Bergrecht – erfolgen.
Die in beiden Verfahren von den zuständigen Behörde zu veranlassende umfassende Prüfung sämtlicher Umweltbelange nach Maßgabe der einschlägigen Fachgesetze wird die Beauftragung zahlreicher Gutachten zu den verschiedenen Themen, wie Natur- und Landschaftsschutz, Artenschutz, Wasser- und Bodenschutz, Verkehr und Lärm etc., erfordern.
Zur Gewährleistung der gebotenen Objektivität und Transparenz der Verfahren hat die Stadt Bingen nunmehr, um von vornherein jeden anderen Anschein zu vermeiden, angeboten, die von den zuständigen Behörden geforderten Gutachten anstelle des Abbauunternehmens selbst zu beauftragen und die Kosten hierfür zunächst auch selbst zu übernehmen.
Die Ortsgemeinden sind aufgefordert, ggf. zusätzliche Umweltbelange zur Überprüfung zu benennen, die aus ihrer Sicht dem Vorhaben besonders entgegenstehen könnten (z.B. Auswirkungen auf den Wein- und Obstanbau). Zusätzlich sollen die Belange der Ortsgemeinden hinsichtlich der negativen Auswirkungen des Vorhabens, wie Verkehr, Lärm, Staub etc., aber auch Fragen der naturnahen Gestaltung sowie der Renaturierung im Rahmen des ggf. nachfolgenden Zulassungsverfahrens, berücksichtigt werden.
Wie sich dazu die Verfahren im Detail gestalten lassen, muss nun zwischen der Stadt Bingen, dem Abbauunternehmen, Firma Gaul, und den Behörden noch geklärt werden. Oberbürgermeisterin Collin-Langen hat zugesagt, über das Ergebnis dieser Besprechung noch vor Ostern den Gesprächskreis zu informieren. Zugleich hat sie erneut dazu aufgefordert, die aus Sicht der Ortsgemeinden wichtigen Belange bzw. Bedenken mitzuteilen, um sie rechtzeitig im Zuge der Prüfungsverfahren einzubeziehen und in der gebotenen Weise qualifiziert untersuchen lassen zu können mit dem Ziel einer einvernehmlichen tragbaren Lösung aller betroffenen Kommunen.
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