Blick von Burg Klopp ins Binger Loch

„Stille Feiertage“ im November und Dezember 2012

Thursday, 04. October 2012

Mit schnellen Schritten erreicht uns die Zeit der sogenannten „Stillen Feiertage“. Durch das Feiertagsgesetz Rheinland – Pfalz sind diese Tage besonders geschützt.

An diesen Feiertagen dürfen keine öffentlichen Versammlungen, Aufzüge und Umzüge sowie der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen und Darbietungen, soweit sie nicht der Religionsausübung dienen oder dem Charakter des Feiertages entsprechend angepasst sind, stattfinden. Dies betrifft auch öffentliche Tanzveranstaltungen sowie Sportveranstaltungen. Ebenso sind von dieser Regelung Spielhallen und deren Öffnungszeiten betroffen:

Öffnungsmöglichkeit für Spielhallen:
01.11.2012 Allerheiligen von 11:00 bis 13:00 und von 20:00 bis 24:00 Uhr
18.11.2012 Volkstrauertag keine Öffnung möglich
25.11.2012 Totensonntag keine Öffnung möglich
24.12.2012 Heiligabend von 06:00 bis 13:00 Uhr

Verbot von Versammlungen und öffentlichen Veranstaltungen etc.:
01.11.2012 Allerheiligen von 13:00 bis 20:00 Uhr
18.11.2012 Volkstrauertag von 04:00 bis 24:00 Uhr
25.11.2012 Totensonntag von 04:00 bis 24:00 Uhr
24.12.2012 Heiligabend von 13:00 bis 24:00 Uhr

Verbot von Sport- und Turnveranstaltungen:
18.11.2012 Volkstrauertag von 00:00 bis 13:00 Uhr
25.11.2012 Totensonntag von 00:00 bis 13:00 Uhr
24.12.2012 Heiligabend von 13:00 bis 24:00 Uhr
25.12.2012 1. Weihnachtsfeiertag von 00:00 bis 13:00 Uhr

Verbot von öffentlichen Tanzveranstaltungen:
01.11.2012 Allerheiligen von 04:00 bis 24:00 Uhr
18.11.2012 Volkstrauertag von 04:00 bis 24:00 Uhr
25.11.2012 Totensonntag von 04:00 bis 24:00 Uhr
24.12.2012 Heiligabend von 13:00 bis 24:00 Uhr
25.12.2012 1. Weihnachtsfeiertag von 00:00 bis 16:00 Uhr

Für die in den einzelnen Aufstellungen ggf. nicht gesondert erwähnten Feiertage (z. B. 1. bzw. 2. Weihnachtsfeiertag etc.) gelten die üblichen Sonn- und Feiertagsregelungen. Verstöße gegen die Bestimmungen des Feiertagsgesetzes können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden. Um entsprechende Beachtung wird daher gebeten.

Kontakt

Abteilung Ordnungsbehörde
Amt 32 Amt für öffentliche Ordnung
Anschrift Rochusallee 2
55411 Bingen am Rhein
Telefon 06721 184-184
Telefax 06721 184-180
E-Mail Online-Anfrage

Öffnungszeiten

Montag - Freitag08:30 Uhr - 12:00 Uhr
zusätzlich Montag14:00 Uhr - 18:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung

Übersicht October 2012

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