Blick von Burg Klopp ins Binger Loch

Kulturförderabgabe - Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes Leipzig

Thursday, 12. July 2012

Oberbürgermeister Feser eröffnet Dialog

Oberbürgermeister Thomas Feser | Quelle: Stadt Bingen
Oberbürgermeister Thomas Feser
Quelle: Stadt Bingen
Am 11. Juli 2012 hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig die Satzung über die Erhebung einer Kulturförderabgabe für Übernachtungen in Bingen am Rhein für unwirksam erklärt. Das Gericht fordert eine Unterscheidung zwischen privaten und berufsbedingten Übernachtungen. Die Stadtverwaltung Bingen wird das Urteil überprüfen, um die Folgen genauer beurteilen zu können.

Unabhängig davon hat Oberbürgermeister Feser die allseits signalisierte Gesprächsbereitschaft zum Anlass genommen, den Vorsitzenden
des Stadtmarketingvereins "BUZ", Herrn Karl Heinz Blome, den Vorsitzenden des DEHOGA-Verbandes Bingen, Herrn Michael Madden sowie den Vorsitzenden der Werbegemeinschaft, Herrn Helmut Renner, zum offenen Meinungsaustausch einzuladen.

In seiner Einladung führt Feser aus, dass die Stadt Bingen am Rhein in vielen Bereichen, speziell auch durch den Betrieb der im Zuge der Landesgartenschau geschaffenen Anlagen, die unter der Bezeichnung "Kulturufer Bingen" zusammengefasst werden können, erhebliche Leistungen aufwendet, um die Stadt auch für die Gäste als Reiseziel attraktiv zu machen. Bingen am Rhein, und "das ist sicherlich auch im Sinne der Vertreter des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Binger Einzelhandels", zeigt sich Feser überzeugt, "ist seit einiger Zeit sehr intensiv bestrebt, sich gerade für den auf allen Ebenen als Zukunfts- und Wirtschaftsfaktor erkannten Kulturtourismus auf hohem Niveau und qualitätvoll zu positionieren." Dieses Bestreben ist mit entsprechenden finanziellen Aufwendungen verbunden. Die Kulturförderabgabe sollte einen Teil zur Finanzierung beitragen. Wie eine künftige Beteiligung aussehen könnte, darüber ist zu sprechen.

OB Thomas Feser hat die Vorsitzenden der drei örtlichen Gemeinschaften um eine zeitnahe Terminvereinbarung gebeten und könnte sich vorstellen, nach dieser ersten Gesprächsrunde im kleineren Kreis die Teilnehmerrunde auszuweiten und alle Binger Betriebe gleichfalls in einen größeren Meinungsaustausch einzubinden. "Ich bin offen für einen fairen und sachlichen Dialog", erklärt Feser in seinem Schreiben abschließend.

 

Kontakt

Abteilung Büro des Oberbürgermeisters
Amt 10 Hauptamt
Anschrift Burg Klopp
55411 Bingen am Rhein
Telefon 06721 184-142
Telefax 06721 184-116
E-Mail Online-Anfrage

Öffnungszeiten

Montag - Freitag08:30 Uhr - 12:00 Uhr
zusätzlich Montag14:00 Uhr - 18:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung

Übersicht July 2012

Newsletter