Meldung der Wein- und Traubenmostbestände
Monday, 25. June 2012
Der für die Landwirtschaft zuständige Beigeordnete, Hans-Jürgen Klöckner, weist alle Winzer auf die jährliche Abgabe der Meldung für die Wein- und Traubenmostbestände zum Stichtag 31.07.2012 hin.
Die erforderlichen Vordrucke können bei der Stadtverwaltung Bingen am Rhein in Zimmer 20 A abgeholt werden. Die Meldung muss bis spätestens 07.08.2012 bei der Stadtverwaltung Bingen am Rhein oder der zuständigen Landwirtschaftskammer in Bad Kreuznach oder Alzey abgegeben werden.
Meldepflichtig sind alle Traubenmostbestände von natürlichen und juristischen Personen, die gewerbsmäßig Wein- und/oder Traubmost be- oder verarbeiten, lagern oder handeln. Der Meldebogen besteht aus insgesamt 2 Vordrucken. Ein Exemplar bleibt nach der Eingangsbestätigung beim Winzer und dient als Nachweis für die rechtzeitige Abgabe der Meldung.
Für weitere Fragen steht Ihnen der Sachbearbeiter für die Landwirtschaft bei der Stadtverwaltung Bingen am Rhein, Herr Bechtluft, Tel.-Nr. 06721/184-141, oder die zuständigen Dienststellen der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz zur Verfügung.
Kontakt
| Abteilung |
Feuerwehr / Landwirtschaft |
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10 Hauptamt |
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Burg Klopp 55411 Bingen am Rhein |
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