In Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung Bingen am Rhein, Abteilung Landwirtschaft, führt das Statistische Landesamt im März 2010 die genannten Erhebungen durch.
Die zugesandten Erhebungsbögen müssen bis spätestens 21. März 2010 bei der Stadtverwaltung Bingen abgegeben werden.
Die Erhebungen sind gesetzlich vorgeschrieben und erfassen unter anderem Daten über die
- Bodennutzung und Viehbestände
- Eigentums- und Pachtverhältnisse sowie Pachtentgelte
- Bewässerung
- Bodenbearbeitung und Fruchtfolge
- Tierhaltungsverfahren und Wirtschaftsdünger
- Ökologischer Landbau
- Beschäftigung im landwirtschaftlichen Betrieb und Einkommenskombinationen
- Hofnachfolge
- Landwirtschaftliche Berufsbildung des Betriebsleiters
Um den Aufwand zu verringern, wird ein Teil der Sachverhalte nur in zufällig ausgewählten Betrieben als Stichprobe erhoben.
Auskunftspflicht besteht für die Inhaber oder Leiter von Betrieben mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche von mindestens fünf Hektar oder mit einer Waldfläche von mindestens 10 Hektar. zum Erhebungsbereich gehören ferner Betriebe unter diesen Grenzen, wenn ihre Viehhaltung festgelegte Größenordnungen übersteigt oder sie Sonderkulturen (z. B. Reben, Obst, Gemüse) in bestimmtem Umfang anbauen.
Liegt ein vollständig ausgefüllter Flächennachweis für das Antragsverfahren „Agrarförderung2010“ bei der zuständigen Kreisverwaltung vor, können die angaben über die Nutzung der Bodenflächen übernommen werden. Ebenso werden Daten zu Rinderbeständen aus dem HI-Tier übernommen.
Wir machen darauf aufmerksam, dass ordnungswidrig handelt, wer die Auskünfte vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt.
Die Angaben unterliegen der Geheimhaltung. Eine Verwendung zu steuerlichen Zwecken ist gesetzlich ausgeschlossen.
| Abteilung |
Feuerwehr / Landwirtschaft |
| Amt |
10 Hauptamt |
| Anschrift |
Burg Klopp 55411 Bingen am Rhein |
| Telefon |
06721 184-141 |
| Telefax |
06721 184-170 |
| E-Mail |
Online-Anfrage |