Blick von Burg Klopp ins Binger Loch

Öffentliche Bekanntmachung

Thursday, 14. January 2010

Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Dromersheimer Weg, 1.Bauabschnitt“ in Bingen-Sponsheim (BP)

Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch vom 23.09.2004, BGBl. I S. 2141 (BauGB), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24.12.2008 (BGBl. I S. 3018)

Hiermit wird die Offenlegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bekannt gemacht. Der Entwurf des BP's liegt einschließlich der Begründung und des Umweltberichtes mit integriertem Landschaftsplan sowie den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 22.01.2010 bis einschließlich 24.02.2010 offen. Die Offenlegung findet bei der Stadtverwaltung Bingen, Ämterhaus, 1. OG, Zimmer 1.02, Rochusallee 2, 55411 Bingen am Rhein, während der Dienststunden statt.

Dienststunden sind:

montags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
dienstags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst Flächen am östlichen Ortsrand von Bingen-Sponsheim. Er wird im Norden begrenzt durch den Fahrweg nördlich der Feuerwehr/Palmensteinhalle und im Westen durch den Sportplatz.
Er umfasst die Parzellen der Gemarkung Bingen-Sponsheim, Flur 2 Nrn. 52/1, 52/2, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 182 und 183 sowie teilweise Flur 1 Nr. 465 und teilweise Flur 2 Nr. 94/3 (Dromersheimer Straße).

Planskizze

Während der Offenlegung hat jeder das Recht, den Entwurf des BP's und die Begründung einzusehen. Anregungen zum BP können während der Offenlegung schriftlich vorgebracht oder zur Niederschrift gegeben werden. Nach der Frist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Stadtverwaltung Bingen am Rhein
Bingen, den 13.01.2010


Birgit Collin-Langen
Oberbürgermeisterin

 

Kontakt

Abteilung Stadtplanung
Amt 60 Stadtbauamt - Abteilungen Bauaufsicht, Stadtplanung und Tiefbau -
Anschrift Rochusallee 2
55411 Bingen am Rhein
Telefon 06721 184-157
Telefax 06721 184-121
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Montag - Freitag08:30 Uhr - 12:00 Uhr
zusätzlich Montag14:00 Uhr - 18:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung

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