Blick von Burg Klopp ins Binger Loch

Festsetzung der Grundsteuer und Abgaben

Monday, 30. January 2012

Die Hebesätze der Grundsteuer A und B bleiben für das Kalenderjahr 2012 unverändert. Gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2012 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt. Dies gilt gleichermaßen für den Landwirtschaftskammerbeitrag und die Weinbauabgaben.

Die Steuersätze für die Hundesteuer bleiben für das Kalenderjahr 2012 ebenfalls unverändert. Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 6 des Kommunalabgabengesetzes Rheinland-Pfalz wird daher die Hundesteuer für das Jahr 2012 durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Auf die Erteilung von Einzelbescheiden wird verzichtet.

Die Steuern und Abgaben sind nach den zuletzt ergangenen Abgabebescheiden zu den Fälligkeitsterminen zu entrichten.

Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Pflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tage der Bekanntmachung zu laufen beginnt, durch Widerspruch bei der Stadtverwaltung Bingen – Steueramt – angefochten werden.

Auf die Möglichkeit der Bankabbuchung wird hingewiesen.

Bingen am Rhein, den 26.01.2012
Stadtverwaltung Bingen am Rhein
- Steueramt -

Kontakt

Abteilung Steuerabteilung
Amt 20 Kämmerei
Anschrift Burg Klopp
55411 Bingen am Rhein
Telefon 06721 184-231
Telefax 06721 184-233
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