Wahl der / des Oberbürgermeisterin / Oberbürgermeisters
Bekanntmachung des Tages der Wahl der / des Oberbürgermeisterin / Oberbürgermeisters der Stadt Bingen am Rhein und über die Einreichung von Wahlvorschlägen
I.
Am Sonntag, dem 22. April 2012, findet die Wahl der / des Oberbürgermeisterin / Oberbürgermeisters der Stadt Bingen am Rhein statt. Eine etwa notwendig werdende Stichwahl wird am Sonntag, dem 6. Mai 2012, durchgeführt.
Aufgrund des § 62 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) und des § 74 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung (KWO) fordere ich hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der / des Oberbürgermeisterin / Oberbürgermeisters auf.
II.
Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Wählergruppen sowie von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Parteien und Wählergruppen können auch eine gemeinsame Bewerberin oder einen gemeinsamen Bewerber in einem gemeinsamen Wahlvorschlag benennen.
Parteiwahlvorschläge und Wahlvorschläge mitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen sind in einer Versammlung der wahlberechtigten Mitglieder oder Vertreterinnen und Vertreter der Stadt, Wahlvorschläge nicht mitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen in einer Versammlung, zu der die Wahlberechtigten der Stadt einzuladen sind, in geheimer Abstimmung aufzustellen. Eine gemeinsame Bewerberin oder ein gemeinsamer Bewerber kann auch in geheimer Abstimmung einer gemeinsamen Versammlung von wahlberechtigten Mitgliedern / Anhängerinnen und Anhängern / Vertreterinnen und Vertretern der beteiligten Parteien und Wählergruppen gewählt werden.
Eine Partei, die unter § 16 Abs. 4 KWG fällt, muss spätestens am 47. Tag vor der Wahl, das ist am 6. März 2012, bis 18:00 Uhr bei der Landeswahlleiterin oder dem Landeswahlleiter, Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz, Mainzer Straße 14 - 16, 56130 Bad Ems, die Teilnahme an der Wahl anzeigen und ihre Eigenschaft als Partei im Sinne des Parteiengesetzes nachweisen. Dies entfällt, wenn die entsprechende Bestätigung zur Wahl der derzeitigen Vertretungskörperschaft eingereicht worden war.
III.
Die Wahlvorschläge müssen von einer Mindestzahl von Wahlberechtigten des Wahlgebiets, die den Wahlvorschlag unterstützen, unterschrieben sein (Unterstützungsunterschriften), soweit die Wahlvorschlagsträger nicht nach § 16 Abs. 3 oder § 62 Abs. 3 Satz 2 KWG davon befreit sind. Die Unterzeichnung durch die Bewerberinnen und Bewerber selbst ist unzulässig. Für jede Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden.
Die Wahlvorschlagsträger sind für die Beibringung einer ausreichenden Zahl gültiger Unterstützungsunterschriften ausschließlich selbst verantwortlich. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.
In einem Wahlvorschlag zur Wahl der / des Oberbürgermeisterin / Oberbürgermeisters darf nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden.
Der Wahlvorschlag muss von mindestens 120 wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein. Bei Wahlvorschlägen von Parteien und Wählergruppen, auf die § 16 Abs. 3 KWG zutrifft, bedarf es keiner Unterstützungsunterschriften. Das Gleiche gilt, wenn sich die / der bisherige Oberbürgermeisterin / Oberbürgermeister als Einzelbewerberin / Einzelbewerber bewirbt.
IV.
Der vollständig unterzeichnete Wahlvorschlag soll mit den erforderlichen Anlagen möglichst frühzeitig bei der Stadtverwaltung Bingen am Rhein, Wahlamt, Ämterhaus, Rochusallee 2, Zimmer 0.06, 55411 Bingen am Rhein eingereicht werden. Die Einreichungsfrist läuft am 41. Tag vor der Wahl ab, das ist am Montag, dem 12. März 2012, 18:00 Uhr.
V.
Vordrucke für Wahlvorschlag, Niederschrift über die Benennung der Bewerberin oder des Bewerbers, Zustimmungserklärung der Bewerberin oder des Bewerbers und Bescheinigung der Wählbarkeit der Bewerberin oder des Bewerbers sind bei der Stadtverwaltung Bingen am Rhein, Wahlamt, Ämterhaus, Rochusallee 2, Zimmer 0.06, 55411 Bingen am Rhein, gegen Kostenerstattung erhältlich.
Amtliche Formblätter für die Unterstützungsunterschriften werden auf Anforderung von dem Wahlamt der Stadtverwaltung Bingen am Rhein, Ämterhaus, Rochusallee 2, Zimmer 0.06, 55411 Bingen am Rhein kostenfrei abgegeben.
Bingen am Rhein, den 17. Januar 2012
Stadtverwaltung Bingen am Rhein
Die Wahlleiterin
Birgit Collin-Langen
Oberbürgermeisterin
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