Ausschreibungen
Vergebene Aufträge (Information gemäß Runderlass des Ministerrates von Rheinland-Pfalz zum Konjunkturpaket II)
Gemäß Runderlass des Ministerrates von Rheinland-Pfalz vom 13.02.2009 ist bei beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb nach Zuschlagserteilung unverzüglich auf der Internetseite der jeweiligen Vergabestelle über die Auftragsvergabe für die Dauer von mindestens einem Monat zu informieren, sofern die folgenden Auftragswerte (ohne Umsatzsteuer) erreicht oder überschritten sind:
a) bei Bauleistungen
- nach beschränkter Ausschreibung ab 150.000 €
- nach Freihändiger Vergabe ab 50.000 €
b) bei Liefer- und Dienstleistungen ab 25.000 €.
Keine Einträge in Auflistung vorhanden.
Information über vergebene Aufträge gemäß § 20 Abs. 3 VOB/A
Nach Zuschlagserteilung hat der Auftraggeber auf geeignete Weise, z.B. auf Internetportalen oder im Beschafferprofil zu informieren, wenn bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert 25.000 € ohne Umsatzsteuer und bei Freihändigen Vergaben der Auftragswert 15.000 € ohne Umsatzsteuer übersteigt. Diese Informationen werden 6 Monate vorgehalten.
Keine Einträge in Auflistung vorhanden.
Information über Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und freihändige Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 19 Abs. 2 VOL/A
Auftraggeber informieren nach Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und Freihändige Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb für die Dauer von drei Monaten über jeden vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert von 25 000 Euro ohne Umsatzsteuer.
Keine Einträge in Auflistung vorhanden.
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