Blick von Burg Klopp ins Binger Loch

Ausschreibungen

 


Vergebene Aufträge (Information gemäß Runderlass des Ministerrates von Rheinland-Pfalz)

Gemäß Runderlass des Ministerrates von Rheinland-Pfalz vom 13.02.2009 ist bei beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb nach Zuschlagserteilung unverzüglich auf der Internetseite der jeweiligen Vergabestelle über die Auftragsvergabe für die Dauer von mindestens einem Monat zu informieren, sofern die folgenden Auftragswerte (ohne Umsatzsteuer) erreicht oder überschritten sind:

a) bei Bauleistungen
- nach beschränkter Ausschreibung ab 150.000 €
- nach Freihändiger Vergabe ab 50.000 €

b) bei Liefer- und Dienstleistungen ab 25.000 €.

 

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