Parkordnung für die Parkanlagen Hafenpark und Hindenburganlage
Der Park ist täglich im Sommer von 05:30 Uhr, im Winter von 08:00 Uhr bis 23:00 Uhr geöffnet; das Verlassen des Geländes nach Ende der Einlasszeit ist jederzeit über Drehtore möglich.
1. Radfahren ist nicht zugelassen.
2. Hunde sind nur angeleint auf den befestigten (asphaltierten) Wegen zu führen.
3. Ungemähte Wiesen und Pflanzenbeete dürfen nicht betreten werden.
4. Feuerstellen und Grillen sind nicht zugelassen.
5. Laute Musik stört die Anderen.
6. Nächtigen ist untersagt.
7. Zuwiderhandlungen können mit Platzverweis geahndet werden. Für die Parkanlage gilt die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Bingen am Rhein.
Kontakt
| Abteilung |
Gartenamt |
| Amt |
67 Garten- und Friedhofsamt |
| Anschrift |
Am Langenstein 1 55411 Bingen am Rhein |
| Telefon |
06721 41316 |
| Telefax |
06721 46292 |
| E-Mail |
Online-Anfrage |
Öffnungszeiten
| Montag - Freitag | 08:30 Uhr - 12:00 Uhr |
| zusätzlich Montag | 14:00 Uhr - 18:00 Uhr |
sowie nach Vereinbarung