Bingen am Rhein

Parkordnung für die Parkanlagen Hafenpark und Hindenburganlage

Der Park ist täglich im Sommer von 05:30 Uhr, im Winter von 08:00 Uhr bis 23:00 Uhr geöffnet; das Verlassen des Geländes nach Ende der Einlasszeit ist jederzeit über Drehtore möglich.

1. Radfahren ist nicht zugelassen.

2. Hunde sind nur angeleint auf den befestigten (asphaltierten) Wegen zu führen.

3. Ungemähte Wiesen und Pflanzenbeete dürfen nicht betreten werden.

4. Feuerstellen und Grillen sind nicht zugelassen.

5. Laute Musik stört die Anderen.

6. Nächtigen ist untersagt.

7. Zuwiderhandlungen können mit Platzverweis geahndet werden. Für die Parkanlage gilt die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Bingen am Rhein.

 

Kontakt

Abteilung Gartenamt
Amt 67 Garten- und Friedhofsamt
Anschrift Am Langenstein 1
55411 Bingen am Rhein
Telefon 06721 41316
Telefax 06721 46292
E-Mail Online-Anfrage

Öffnungszeiten

Montag - Freitag08:30 Uhr - 12:00 Uhr
zusätzlich Montag14:00 Uhr - 18:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung

Newsletter