Naturspielplatz "Rhein zum Spielen" auf dem Gelände der Landesgartenschau

Beratung und Information


Alten- und Krankenpflege ambulant / zuhause
Beratung für Senioren und Seniorinnen (Einrichtung)
Besuchsdienste
Betreuungsverfügung
Demenz
Essen auf Rädern
Fahrdienst
Gesetzliche Betreuung
Haushaltsnahe Dienste
Hausnotruf
Hospizhilfe ambulant
Patientenverfügung
Pflegeantrag
Pflegeversicherung
Sozialdienste
Vollmacht


Alten- und Krankenpflege ambulant / zu Hause

Durch Fachpersonal gewährleisten diese Dienste die Unterstützung zu Hause sowohl bei medizinisch notwendiger Pflege als auch bei Körperpflege oder bei den Mahlzeiten.
Grundpflegen wie Waschen, Ankleiden, Toilettengang, Bereiten von Frühstück und Abendbrot gehören zu den Leistungen, wie auch Behandlungspflege. Diese beinhaltet z.B. Verbandswechsel, Wundversorgung, Insulinspritzen, Injektionen, Kompressionstherapie, Überwachung der Medikamenteneinnahme, Messen von Blutdruck, Blutzucker, Temperatur u.a. Auch die Schulung von Patienten und Angehörigen ist Teil des Angebotes.

Grundpflege wird in der Regel über die Pflegekasse mitfinanziert, wenn eine Pflegestufe vorliegt, medizinische Pflege über die Krankenversicherung mittels einer ärztlichen Verordnung. Selbstzahler können direkt mit dem Leistungsbringer abrechnen.

Hier erhalten Sie weitere Informationen:
  • Sozialstationen
  • Pflegedienste
  • Sozialamt

Beratung für Senioren und Seniorinnen (Einrichtung)

Möglichkeiten; sich über ein bestimmtes Thema zu informieren, gegebenenfalls auch, sich Hilfe zu holen, um etwas zu erreichen.

Allgemeine Informationen, auch über spezielle Beratungsstellen, siehe Stichwort "Beratungs- und Koordinierungsstelle"

Hier erhalten Sie weitere Informationen:
  • Amt für soziale Aufgaben, Jugend und Schulen
  • Arbeitsagentur (Haushaltshilfen)
  • Betreuungsvereine
  • Center für Arbeitsmarktintegration
  • Schuldenberatung
  • Sozialpsychiatischer Dienst
  • BEKO

Besuchsdienste

Informationen finden Sie im Faltblatt des Arbeitskreises Altenhilfe zu diesem Thema. 


Betreuungsverfügung

Die Betreuungsverfügung ist eine schriftliche Verfügung, mit der Sie festlegen, wer im Bedarfsfall vom Amtsgericht als Ihr rechtlicher Betreuer eingesetzt werden soll. Im Unterschied zur Vollmacht unterliegt der Betreuer der Kontrolle durch das Amtsgericht. Eine Betreuungsverfügung erteilt man in der Regel dann, wenn man keine Person als Bevollmächtigten benennen kann oder will.

Hier erhalten Sie weitere Informationen:
  • Betreuungsverein AWO
  • Betreuungsverein Caritas

Demenz

Eine Demenz ist ein Defizit an kognitiven und emotionalen Fähigkeiten, das zu einer Beeinträchtigung von sozialen Kompetenzen führt und fast immer, aber nicht ausschließlich mit einer diagnostizierbaren Erkrankung des Gehirns einhergeht. Vor allem sind das Kurzzeitgedächtnis , ferner das Denkvermögen, die Sprache und die Motorik betroffen, verbunden mit dem Verlust bereits erworbener Fähigkeiten. Heute sind verschiedene, aber nicht alle Ursachen von Demenzen geklärt und einige Formen können in einem gewissen Umfang behandelt werden, d.h. die Symptome können im Anfangsstadium einer Demenz verzögert werden. Die am häufigsten auftretende Form der Demenz ist die Alzheimer-Krankheit. 

Hier erhalten Sie weitere Informationen:
  • Seniorenwegweiser
  • BEKO (Pflegestützpunkt)
  • Ökumenischer Seniorenbund


Essen auf Rädern

Menü-Bring-Dienst (heiß/kalt) für Senioren, Kranke und / oder Behinderte in die eigene Wohnung 

Hier erhalten Sie weitere Informationen:
  • AWO
  • Malteser
  • DRK

Fahrdienst

Spezielle Dienste bei Fahrten zur ambulanten oder stationären Behandlung, auch für Rollstuhlfahrende. Kostenübernahme bis auf einen Eigenanteil bei Genehmigung durch die Krankenkasse oder den Rentenversicherungsträger. 

Fahrdienste bieten:
  • Krankentransport Corneli, Talstraße 36, 55424 Münster-Sarmsheim, Tel. 06721 43066, Kosten werktags etwa 20.18 € plus 1.30 € pro gefahrenen Kilometer
  • Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Dienststelle Frankenthal, Tel. 06233 36850
  • Caritas Bürger Service, Nahestraße 32, 55411 Bingen-Dietersheim, Ansprechpartner Herr Lorbeer, Tel. 06721 97150, Kosten: 0,86 € pro KM (und 0,50 €, falls Leerfahrt für die Rückfahrt ansteht); möglich ist bei Krankenfahrten auch eine Begleitung. Kosten pro Wartestunde 13.00€.

Behindertenfahrdienste:

  • Im Bereich Bingen bietet das private Taxiunternehmen Zimmermann,
    Rheinstraße 127, 55424 Münster-Sarmsheim, Tel. 06721 48454 Fahrten mit dem Rollstuhl an. Kosten etwa 10 € pauschal plus 3 € innerhalb von Bingen.
  • Fahrdienst und Rollstuhltransport Muhr und Hannemann, Marie-Curie-Straße 6 A, 55435 Gau-Algesheim, Tel. 06725 4833, Kosten etwa 1,30 € pro Kilometer (evtl. zusätzliche Pauschale)
  • Fahrdienst KAE Aktiver Leben Gbr, Brüdergrimm-Straße 18, 55218 Ingelheim, Tel. 06132 897500; Fahrten im gesamten Kreis Mainz-Bingen, Kosten 1,30 € p.K. plus Anfahrtspauschale (für Bingen 6€); Kassenzulassung

Hinweise: 
Manchmal gibt es ärztliche Verordnungen oder Rezepte für die Krankenfahrt.
Für die Krankenfahrten von zu Hause in ein Kurzzeitpflegeheim übernimmt
die Pflegekasse keine Kosten.

Gesetzliche Betreuung

1992 wurde das frühere Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht für erwachsene Menschen reformiert. Heute können Betroffene, die ihre eigenen Angelegenheiten z.B. im Vermögens- und Gesundheitsbereich nicht mehr regeln können einen gesetzlichen Betreuer durch das Amtsgericht an die Seite gestellt bekommen . Voraussetzung ist eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung.

Betreuungsvereine informieren im Vorfeld einer Betreuung, unterstützen ehrenamtlichen Betreuer bei Ihren Aufgaben, bieten Fortbildungsmöglichkeiten und Erfahrungsaustausch. 

Hier erhalten Sie weitere Informationen:
  • Betreuungsverein der Arbeiterwohlfahrt
  • Betreuungsverein des Caritasverbandes


Haushaltsnahe Dienste

Dazu gehören die Erledigungen des Haushaltes, Hilfe beim Einkauf, kleine Hausmeisterdienste, Hilfe bei der Gartenarbeit… 

Hier erhalten Sie weitere Informationen:
  • Beratungs- und Koordinierungsstelle (= Pflegestützpunkt)
  • AWO

Hausnotruf

In Notsituationen wie Sturz, Herzattacke, akutem Schwindel, Sehstörung kann jederzeit über einfachen Knopfdruck Hilfe gerufen werden. Das Hausnotrufsystem wird am Arm oder um den Hals ggf. auch nachts getragen. 

Hier erhalten Sie weitere Informationen:
  • DRK Mainz, Tel.: 06131 26931/2690
  • Malteser Mainz, Tel.: 06131 28580
  • Beko

Finanzierung ist möglich als Selbstzahler, Kostenbeteiligung bei Vorliegen einer Pflegestufe der Pflegekasse und in Einzelfällen über die Krankenkasse oder das Sozialamt.

Hospizhilfe ambulant

Im Mittelpunkt der Hospizarbeit stehen schwerkranke, sterbende Menschen und deren Angehörige mit ihren individuellen Bedürfnissen und Rechten. Dabei wird der Einzelne und ggf. seine Familie ganzheitlich wahrgenommen und gestützt. Hospizhilfe bietet:

  • Palliative-care: d.h. Schmerztherapie, Symptomkontrolle, lindernde Pflege,
  • Beratung der Angehörigen in pflegerischen Fragen.
  • Psychosoziale Begleitung: d.h. ehrenamtliche Hospizhelfer und -helferinnen, die in Kursen auf ihre Aufgaben vorbreitet und fachlich begleitet werden, unterstützen im Alltag und durch Gespräche. Dadurch können die Betroffenen Entlastung erfahren.
  • Information zu Betreuungsverfügung, Vollmachten, Patientenverfügungen
  • spirituelle Begleitung: d.h. Ansprechpartner können angeboten werden, um Fragen nach Sinn, Weiterleben nach dem Tod, Lebensbilanz usw. stellen zu können.

Hospizhilfe gelingt nur
  • in der Vernetzung von Ehren- und Hauptamt.
  • der multidisziplinären Zusammenarbeit von ambulanten und stationären Einrichtungen und Diensten und
  • der Nutzung von Ressourcen vor Ort.

Schwerpunkt der ambulanten Hospizhilfe ist die Sterbebegleitung zu Hause und bei Bedarf in stationären Einrichtungen.

Alle Mitarbeiter der Hospizhilfedienste sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Dienste werden unentgeltlich geleistet.

Trauerbegleitung wird von den ambulanten Hospizdiensten angeboten. 

Hier erhalten Sie weitere Informationen:

Patientenverfügung

Die Patientenverfügung ist einer schriftliche Anweisung an Ihre behandelnden Ärzte, wie Sie medizinisch versorgt oder behandelt werden möchten. Diese Anweisungen sind für den Fall gedacht, dass man Sie aufgrund des Gesundheitszustandes nicht mehr selbst befragen kann. 

Hier erhalten Sie weitere Informationen:
  • Betreuungsverein der Arbeiterwohlfahrt
  • Betreuungsverein der Caritas
  • Malteser Hospizdienst
  • IGSL

Pflegeantrag

Wird bei Ihrer Kranklenkasse gestellt; Anruf genügt.

Pflegeversicherung

Leistungen aus der Pflegeversicherung, z.B.: Hilfe beim Waschen und Anziehen erhält, wer die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt.
Leistungen aus der Pflegeversicherung müssen bei der zuständigen Krankenkasse / Pflegekasse beantragt werden.
Anschließend prüft der medizinische Dienst der Krankenkasse, ob die Pflegebedürftigkeit so hoch ist, dass Leistungen aus der Pflegeversicherung gewährt werden können. Z.B. erhält Leistungen der Pflegestufe l, wer mindestens pro Tag 46 Minuten Grundpflege und 44 Minuten Hilfe im Haushalt für sich benötigt. 

Hier erhalten Sie weitere Informationen:
  • BEKO


Sozialdienst

Der Sozialdienst des Heilig-Geist-Hospitals Bingen steht Patienten und deren Angehörigen unterstützend zur Seite. U.a. durch Beratung und Organisation der nachstationären Versorgung, Beantragung von Leistungen der Pflegekasse und Hilfsmitteln.

Die Leistungen des Sozialdienstes sind im Pflegesatz enthalten, also kostenfrei.

Hier erhalten Sie weitere Informationen:


Vollmacht

Eine Vollmacht ist eine privatrechtliche Vereinbarung, mit der Sie eine Vertrauensperson als Ihren gesetzlichen Vertreter bestimmen können. Die Aufgaben Ihres Vertreters legen Sie in der Vollmacht fest. Eine Vollmacht kann staatliche Eingriffe in Ihre Privatangelegenheiten verhindern und soll eine Betreuung über das Amtsgericht überflüssig machen. 

Hier erhalten Sie weitere Informationen:
  • Ansprechpartner Betreuungsverein der Arbeiterwohlfahrt
  • Caritas Betreuungsverein
  • Malteser Hospizdienst
  • IGSL

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