Zierkirchenblüte am Kulturufer Bingen

Pressebilder

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Sollten Zweifel an der Zulässigkeit der Nutzungen bestehen, ist dies mit der Stadt Bingen am Rhein vor entsprechender Nutzung jeweils abzuklären. Die gilt insbesondere für die Verwendung der Fotos in Print- und Online-Medien von Hotels und Unternehmen der Touristikbranche. Jede widerrechtliche Nutzung wird von der Stadt Bingen am Rhein oder dem Urheber zivil- und ggf. auch strafrechtlich verfolgt.

Die honorarfreie Verwendung beinhaltet ausschließlich das Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht. Das gilt insbesondere für Bildvorlagen, die vom Inhalt her möglicherweise einem weiteren Urheberrechtsschutz unterliegen (z. B. Werke der bildenden und darstellenden Kunst).

Die Herstellung von Vervielfältigungen für eigene Archivzwecke sowie die elektronische bzw. digitale Speicherung der angebotenen Bilddaten für Archivzwecke (z. B. Bilddatenbanken) ist untersagt. Der Nutzer ist nicht berechtigt, weitere Nutzungsrechte weiterzugeben. Bei einem Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen kann dem Nutzer das in diesen Regelungen erteilte Nutzungsrecht dauerhaft entzogen werden.

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Von jeder Veröffentlichung ist die Stadt Bingen am Rhein, Tourist-Information, Rheinkai 21, 55411 Bingen am Rhein umgehend und unaufgefordert ein vollständiges Belegexemplar, aus dem die konkrete Verwendung des Bildes erkennbar wird, zu übersenden.

Bildnisrecht - Kunsturheberrechtsgesetz (KUG/KunstUrhG)
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