Wahl zur Oberbürgermeisterin / zum Oberbürgermeister der Stadt Bingen am Rhein am 22. April 2012 bzw. Stichwahl am 6. Mai 2012
Am Sonntag, 22. April 2012 findet die Wahl der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters der Stadt Bingen am Rhein statt.
Sofern bei der Wahl am 22. April 2012 keine Bewerberin bzw. kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält, findet am Sonntag, 6. Mai 2012, eine Stichwahl zwischen jenen zwei Bewerberinnen bzw. Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmzahlen erhalten haben.
Als Bewerber treten an:
1. Wahlvorschlag:
Christlich Demokratische Union Deutschlands – CDU
Feser, Thomas, Bürgermeister,
Kisselberg 67, 55411 Bingen am Rhein
2. Wahlvorschlag:
Sozialdemokratische Partei Deutschlands – SPD
Hüttner, Michael, Landtagsabgeordneter,
Kasparstraße 19, 55411 Bingen am Rhein
3. Wahlvorschlag
Heine
Heine, Stefan, Kaufmann im Einzelhandel & Pferdewirtschaftsmeister,
Saarlandstraße 214, 55411 Bingen am Rhein
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt für die Wahl der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters sind
- alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und alle Staatsangehörigen anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag, 22. April 2012 – für die Stichwahl am 06. Mai 2012 – das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens 3 Monaten (Stichtag: 22. Januar 2012 für die Hauptwahl sowie 06. Februar 2012 bei einer eventuellen Stichwahl) in Bingen am Rhein eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung, innehaben und
- nicht nach § 2 Kommunalwahlgesetz vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.
Wahlbenachrichtigung
Jeder, der im Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält per Post eine schriftliche Wahlbenachrichtigung. Diese werden zwischen dem 26. März 2012 und dem 1. April 2012 verschickt.
Auf der Wahlbenachrichtigung sind der Wahlraum, die Stimmbezirksnummer und die Wählerverzeichnis-Nummer vermerkt. Die Wahlbenachrichtigung bestätigt die Eintragung in das Wählerverzeichnis. Auf der Rückseite finden Sie einen Vordruck für die Beantragung eines Wahlscheins bzw. von Briefwahlunterlagen.
Wahlberechtigte, die bis zum 1. April 2012 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wenden sich bitte an:
Stadtverwaltung Bingen am Rhein
Wahlamt
Rochusallee 2
Zimmer 0.06
55411 Bingen am Rhein
Tel.: 06721 184-178
E-Mail: wahlamt@bingen.de
Wählerverzeichnis
Sofern eine Einsichtsberechtigung nachgewiesen wird, kann das Wählerverzeichnis des eigenen Stimmbezirks in der Zeit vom 2. April 2012 bis 6. April 2012 im Wahlamt zu folgenden Zeiten eingesehen werden:
Montag: 08.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Dienstag – Donnerstag: 08.30 Uhr – 12.00 Uhr
Am Karfreitag (6. April 2012) bleibt die Stadtverwaltung und das Wahlamt geschlossen.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen hat. Wer einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen hat, kann nur im Wege der Briefwahl wählen.
Wahlberechtigte, die bis zum 22. Januar 2012 (bei einer möglichen Stichwahl ist dies der 6. Februar 2012) nach Bingen am Rhein zugezogen sind, erhalten von Amts wegen eine Wahlbenachrichtigung.
Wahlberechtigte, die sich innerhalb von Bingen am Rhein für eine Wohnung ummelden, bleiben in dem Wählerverzeichnis ihres bisherigen Stimmbezirks eingetragen.
Somit kann die Stimmabgabe nur in dem Wahllokal ausgeübt werden, welches auf der Wahlbenachrichtigung für die bisherige Wohnung aufgedruckt ist oder es kann ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beim Wahlamt beantragt werden.
Wahlberechtigte, die ihre Hauptwohnung bis zum Wahltag bzw. bis zum Tag der Stichwahl nach außerhalb von Bingen am Rhein verlegen, werden von Amts wegen im Wählerverzeichnis gestrichen.
Wo, wann und wie gewählt wird
Die Stadt Bingen am Rhein ist in 17 allgemeine Stimmbezirke eingeteilt. Stimmbezirk und Wahlraum sind auf der Wahlbenachrichtigung angegeben.
Die Stimmabgabe im Wahllokal ist am Sonntag, 22. April 2012 (Stichwahl 6. Mai 2012) von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr möglich. Die Stimmabgabe kann auch durch Briefwahl erfolgen.
Gewählt wird per Stimmzettel, den jeder Wähler in seinem Wahlraum erhält. Die Wahlbenachrichtigung und der gültige Personalausweis oder Reisepass sind zur Wahl mitzubringen. Jede wahlberechtigte Person hat eine Stimme.
Wahlschein und Briefwahl
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, am Wahlsonntag das Wahllokal aufzusuchen, so können Sie Ihre Stimme auch per Briefwahl im Wahlamt der Stadt Bingen am Rhein abgeben oder sich die Briefwahlunterlagen zusenden lassen.
Die Briefwahlunterlagen können
ab Dienstag, 27. März 2012 beantragt werden:
- per Post: Stadtverwaltung Bingen am Rhein, Wahlamt, Rochusallee 2, 55411 Bingen am Rhein
- per Telegramm
- per Fax: 06721 184-180
- per E-Mail: wahlamt@bingen.de
- per Internet: Briefwahlunterlagen online beantragen (ab 27. März 2012 möglich)
Eine telefonische Beantragung der Briefwahlunterlagen ist nicht zulässig.
Für die Beantragung kann die Rückseite der Wahlbenachrichtigung genutzt werden.
Kreuzen Sie hier bitte an, ob die Briefwahlunterlagen für
- die Haupt- und Stichwahl,
- nur für die Hauptwahl oder
- nur für die Stichwahl
beantragt werden.
Den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag senden Sie bitte in einem ausreichend frankierten Umschlag an das Wahlamt oder geben ihn dort ab.
Bei der Beantragung per E-Mail sind der Name, der Vorname, Tag der Geburt und die Anschrift der Hauptwohnung (Straße, Postleitzahl, Ort) anzugeben. Damit eine zweifelsfreie Identifikation des Antragstellers möglich ist, sollte auch die Wählerverzeichnis- sowie die Stimmbezirksnummer angegeben werden, Falls die Briefwahlunterlagen an eine von der Hauptwohnung abweichende Adresse geschickt werden sollen, muss die Versandadresse angegeben werden.
Der Wahlberechtigte kann eine dritte Person beauftragen, für ihn den Wahlschein samt Briefwahlunterlagen entgegenzunehmen. Diese muss mittels einer schriftlichen Vollmacht gegenüber der Stadt Bingen am Rhein angezeigt sein. Die beauftragte Person darf nur maximal vier Bevollmächtigungen dieser Art annehmen und muss dies auch gegenüber der Stadt Bingen am Rhein versichern.
Im Falle der Vorlage einer Vorsorge- bzw. Generalvollmacht muss eine konkrete Bevollmächtigung für die Beantragung eines Wahlscheines für die Wahl der Oberbürgermeisterin/ des Oberbürgermeisters vorhanden sein.
Die Briefwahlunterlagen bestehen aus dem Wahlschein, dem Merkblatt, dem Stimmzettel sowie den Briefumschlägen und können ab Dienstag, 27. März 2012 bei der
Stadtverwaltung Bingen am Rhein
Wahlamt
Rochusallee 2, Zimmer 0.06,
55411 Bingen am Rhein
Öffnungszeiten:
Montag: 08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 18:00 Uhr
Dienstag - Freitag: 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
abgeholt werden.
Am Freitag, 20. April 2012 (zudem bei einer eventuellen Stichwahl auch am Freitag, 4. Mai 2012) ist das Wahlamt zusätzlich von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet.
Am Karfreitag, 6. April 2012 und Ostermontag, 9. April 2012 bleibt die Stadtverwaltung Bingen und somit auch das Wahlamt geschlossen.
Bei persönlicher Beantragung bitte die Wahlbenachrichtigung und den gültigen Personalausweis oder Reisepass mitbringen!
Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen endet grundsätzlich am Freitag, 20. April 2012 (bei einer eventuellen Stichwahl am Freitag, 4. Mai 2012) um 18:00 Uhr. Am Samstag, 21. April 2012 (Stichwahl 5. Mai 2012) von 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und am Wahltag (Sonntag, 22. April 2012 bzw. bei einer Stichwahl, 6. Mai 2012 von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr) können ausnahmsweise noch Briefwahlunterlagen ausgegeben werden, wenn eine plötzliche Erkrankung bei der wahlberechtigten Person eingetreten ist und sie deshalb den Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann oder ein Fall nach § 17 Abs. 2 Kommunalwahlordnung vorliegt. Die plötzliche Erkrankung muss nachgewiesen werden.
Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Verloren gegangene Wahlscheine können nicht mehr ersetzt werden. Wer nicht gleich im Wahlamt seine Stimme abgibt, sollte zudem beachten, dass der Wahlbrief spätestens mit Schließung der Wahllokale am Wahlsonntag vorliegen muss. Den Wahlbrief bitte rechtzeitig in die Post geben!
Wahlergebnis
Das vorläufige Ergebnis der Wahl zum Oberbürgermeister der Stadt Bingen am Rhein finden Sie am Sonntag, 22. April 2012, nach Schließung der Wahllokale um 18:00 Uhr und anschließender Stimmauszählung auf dieser Seite:
Vorläufiges Ergebnis der Wahl zum Oberbürgemeister der Stadt Bingen am Rhein am 22. April 2012
Bekanntmachungen
Als gesetzliche Grundlage zur Durchführung der Wahl liegen das Kommunalwahlgesetz (KWO) und die Kommunalwahlordnung (KWO) zu Grunde.