Burg Klopp - Sitz der Stadtverwaltung

Vorkaufsrecht (Bodenverkehrsgenehmigung)

Bei einem Grundstücksverkauf steht der Gemeinde ein Vorkaufsrecht zu, wenn die Voraussetzungen des § 24 Baugesetzbuch - Allgemeines Vorkaufsrecht - oder des § 25 Baugesetzbuch - Besonderes Vorkaufsrecht - erfüllt sind.
Der Notar stellt daher an die Gemeinde den Antrag zu erklären, ob an dem Kaufgrundstück ein Vorkaufsrecht besteht/nicht besteht oder ausgeübt wird/nicht ausgeübt wird.
Nach Prüfung durch die Gemeinde stellt diese ein „Negativattest" aus und sendet es dem Notar zu.
Dieses Negativattest ist gebührenpflichtig und wird dem Erwerber durch die Gemeinde in Rechnung gestellt.

Zuständigkeit

Amt 60 Stadtbauamt
Abteilung Bauverwaltung
Strasse Rochusallee 2
PLZ/Ort 55411 Bingen am Rhein
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Ansprechpartner

Name, Vorname Theis, Ulrike
Telefon 06721 184-147
Telefax 06721 184-121
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Öffnungszeiten

Montag - Freitag08:30 Uhr - 12:00 Uhr
zusätzlich Montag14:00 Uhr - 18:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung

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