Jahresfischereischeine können ab dem 14. Lebensjahr ausgestellt werden. Voraussetzung hierfür ist die Ablegung der Staatlichen Fischereiprüfung (zuständig: Kreisverwaltung). Die Jahresfischereischeine werden entweder für ein Jahr oder für fünf Jahre ausgestellt (jeweils bis zum 31. Dezember).
Vorbereitung / Ablauf / Gebühren
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Lichtbild
- Prüfungszeugnis über die Staatliche Fischereiprüfung
- Personalausweis
Gebühren:
Gültigkeit 1 Jahr € 9,00
Gültigkeit 5 Jahre € 35,00