Burg Klopp - Sitz der Stadtverwaltung

Soziale Wohnraumförderung

Eigenheimförderung:

Das Land Rheinland-Pfalz fördert:

  • den Neubau einschließlich den Ersterwerb von neuem Wohneigentum,
  • den Erwerb vorhandener Wohnungen zur Selbstnutzung (Ankauf) sowie
  • den Ausbau, Umwandlung und Erweiterung vorhandener Gebäude.

Modernisierung:

In diesem Programm des Landes  Rheinland-Pfalz wird die Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum oder von Mietwohnungen gefördert.

Mietwohnungsbauprogramm:

Auf der Grundlage des Gesetzes über die soziale Wohnraumförderung (WoFG) und der Förderbedingungen des Landes bewilligt die Landestreuhandstelle Rheinland-Pfalz Fördermittel zur Errichtung von Mietwohnungen.

Zuständigkeit

Amt 60 Stadtbauamt
Abteilung Bauverwaltung
Strasse Rochusallee 2
PLZ/Ort 55411 Bingen am Rhein
E-Mail Online-Anfrage

Ansprechpartner

Name, Vorname Berg, Michaela
Telefon 06721 184-247
Telefax 06721 184-121
E-Mail Online-Anfrage

Öffnungszeiten

Montag - Freitag08:30 Uhr - 12:00 Uhr
zusätzlich Montag14:00 Uhr - 18:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung


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