Vorhandene Straßen, Wege und Plätze werden von der Stadt nach jahrzehntelangem Gebrauch erneuert, verbessert, erweitert oder umgebaut, weil sie abgenutzt sind oder eine geänderte Verkehrsfunktion wahrnehmen. Die Eigentümer der anliegenden Baugrundstücke müssen sich an den anfallenden Ausbaukosten beteiligen.