Burg Klopp - Sitz der Stadtverwaltung

Nutzungsänderung einer baulichen Anlage

Gemäß § 61 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz bedarf auch die Nutzungsänderung einer baulichen Anlage einer Baugenehmigung.

Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn die genehmigte Nutzungsart einer baulichen Anlage geändert wird. Dies gilt auch dann, wenn bauliche Veränderungen nicht vorgenommen werden.

Eine Baugenehmigung ist beispielsweise notwendig, wenn beabsichtigt ist, bisherige Wohnräume als Büro, als Praxis oder für anderweitige Gewerbezwecke zu nutzen. Ebenfalls genehmigungspflichtig sind erhebliche Änderungen in der genehmigten Gewerbenutzung, z.B. die Umwandlung von Büroräumen in Verkaufsräume.

Generell sind alle Nutzungsänderungen genehmigungspflichtig, wenn für die neue Nutzung andere baurechtliche oder sonstige öffentlich-rechtliche Anforderungen gelten.

Zuständigkeit

Amt 60 Stadtbauamt
Abteilung Bauaufsicht
Strasse Rochusallee 2
PLZ/Ort 55411 Bingen am Rhein
E-Mail Online-Anfrage

Ansprechpartner

Name, Vorname Bach, Ulrich
Telefon 06721 184-155
Telefax 06721 184-121
E-Mail Online-Anfrage

Öffnungszeiten

Montag und Donnerstag08:30 Uhr - 12:00 Uhr
zusätzlich Montag14:00 Uhr - 18:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung

Vorbereitung / Ablauf / Gebühren

  • Bauantrag
  • es wird eine Gebühr nach dem Gebührenverzeichnis berechnet

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