Burg Klopp - Sitz der Stadtverwaltung

Baulast

Die Baulast ist eine grundstücksbezogene öffentlich-rechtliche Verpflichtung des jeweiligen Grundstückseigentümers gegenüber der Baurechtsbehörde. Sie entsteht durch eine schriftliche Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde und erlangt Rechtswirkung mit dem Eintrag in das Baulastenverzeichnis.

Da die Baulast grundstücksbezogen ist, geht sie unmittelbar auf den Rechtsnachfolger über.

Eintragungen, Änderungen und Löschungen von Baulasten sowie Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis bearbeitet die Bauaufsichtsbehörde.

Zuständigkeit

Amt 60 Stadtbauamt
Abteilung Bauaufsicht
Strasse Rochusallee 2
PLZ/Ort 55411 Bingen am Rhein
E-Mail Online-Anfrage

Ansprechpartner

Name, Vorname Bach, Ulrich
Telefon 06721 184-155
Telefax 06721 184-121
E-Mail Online-Anfrage

Öffnungszeiten

Montag und Donnerstag08:30 Uhr - 12:00 Uhr
zusätzlich Montag14:00 Uhr - 18:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung

Vorbereitung / Ablauf / Gebühren

Es wird eine Gebühr nach dem aktuellen Gebührenverzeichnis berechnet.

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